Amstettner gibt Prostituierter 40.000 Euro
Aus Liebe und Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft griff ein Amstettner tief in seine Tasche.
BEZIRK AMSTETTEN. „Es gibt keinen Nachweis, dass Sie ihn getäuscht haben“, begründete der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek den Freispruch (nicht rechtskräftig) für eine 41-jährige Rumänin, die von einem 50-Jährigen aus dem Bezirk Amstetten aus Liebe und in der Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft mehr als 40.000 Euro erhielt.
Hoffen auf "normalen" Job
Auf die Frage, warum ihr der Mann so viel Geld gegeben habe, meinte die Frau, "weil er gesagt hat, ich soll meinen Job an den Nagel hängen.“ Tatsächlich hoffte der 50-Jährige, dass die Prostituierte ihn heiraten und einem „normalen“ Job nachgehen werde.
Die Beziehung scheiterte
Mit dem Geld, das sie dann verdiene, hätte sie ihre Schulden bei ihm begleichen können, so der Ex-Freund.
Die Beziehung ging zu Bruch, sie zahlte nicht und er ging zur Polizei, nachdem zuvor bereits Ermittlungen gegen ihn liefen, da man ihn aufgrund der hohen Summen, die er immer wieder nach Rumänien überwies, der Geldwäsche verdächtigte.
Mehr als bezahlter Sex
Der Mann lernte die Frau in einem Bordell im Bezirk Amstetten kennen. Für ihn war es bald mehr als bezahlter Sex und als ihn die Rumänin um Geld bat, habe er tief in seine Tasche gegriffen. Seiner Aussage nach habe sie behauptet, größere Summen etwa für eine Operation ihrer Mutter, das Studium ihrer Tochter in London und deren Hochzeit zu brauchen.
Wahrheit oder Betrug
Verteidiger Marc Gollowitsch legte dem Richter Unterlagen vor, wie etwa eine Bestätigung eines Spitalsaufenthalts der Mutter, sowie die Heiratsurkunde der Tochter seiner Mandantin, um deren Glaubwürdigkeit hervorzuheben. Opfervertreter Ludwig Redtensteiner warf der Rumänin hingegen vor, sie habe dem Mann Liebe nur vorgegaukelt.
Diverse Aussagen der Frau, aus denen sein Mandant gegenseitige Liebe schlussfolgerte, die Frau aber nun behauptete, dass alle Mädchen in ihrer Branche das zu Freiern sagen, weil sie nett sein wollen, hätten ihn sogar dazu gebracht, ihr einen Verlobungsring zu schenken, den sie auch annahm.
Keine Täuschung erkennbar
Während sich Staatsanwältin Julia Berger an den belastenden Aussagen des Opfers orientierte, meinte der Richter, dass hier Aussage gegen Aussage stünde und auch aufgrund der Darstellung des Mannes kein Täuschungsvorsatz erkennbar sei.
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