Richter: „Sinn macht das keinen, was Sie da erzählen“
Mit Detailfragen brachte der St. Pöltner Richter Helmut Weichhart den angeklagten und einschlägig vorbestraften Arbeitslosen mehrfach ins Schwitzen. Er hatte im Internet ein Fahrzeug entdeckt, das er sich mit einem Bekannten zunächst ansehen, dann aber auch gleich kaufen wollte. Der Kaufpreis betrug 25.000 Euro, mitgenommen habe er aber nur 10.000 Euro. Woher er in seiner Situation so viel Geld gehabt habe, schien dem Richter fragwürdig.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages behauptete der 27-Jährige plötzlich, dass sein Bekannter samt dem Geld verschwunden sei. Den „Diebstahl“ zeigte er in Begleitung des Autoverkäufers bei der Polizei in Kematen an.
Warum er mehrfach 25.000 Euro als Diebsbeute genannt hatte, konnte im ersten Teil der Verhandlung nicht restlos geklärt werden. „Sinn macht das keinen, was Sie da erzählen“, gab Weichhart mehrfach zu bedenken und wies darauf hin, dass es im Falle einer Verurteilung aufgrund der Vorstrafe brenzlig für ihn werden könnte. Eine Chance sah der Richter nur darin, dass der ominöse Dieb als Entlastungszeuge für den Arbeitslosen aussagt. Der Prozess wurde vorerst vertagt.
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