Bauwut in Bad Vöslau
Weiter Ärger über instabilen Bauzaun und unsichere Grube
BAD VÖSLAU. Katarina Bachner, Anrainerin einer großen Baugrube in der Gainfarner Hauptstraße 4, kämpft weiter unermüdlich um ihr Recht. Vor allem kritisiert sie die unsachgemäße Aufstellung eines Sichtschutzes/Bauzaunes und die mangelnde Baugrubensicherung direkt an ihrem Grundstück.
Um den Jahreswechsel herum gab es stürmische Stunden, und der kritisierte Bauzaun lag am Boden, die Grube war ungesichert. Die Anrainerin, die von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen bereits in mehreren Anliegen recht bekommen hat, schrieb an die Baupolizei der Stadt Bad Vöslau einen Brief, in dem sie - zum wiederholten Male - auf die Gefahren hinwies und um Beseitigung der Mängel ersuchte, oder besser: forderte.
Hier der Brief im Wortlaut:
"Der auf der Baustelle Alpha Center Investitions GmbH Hauptstraße 4 befindliche Zaun, welcher direkt an mein Grundstück grenzt bzw. teilweise darauf befindlich ist / war, ist dermaßen labil und unsachgemäß befestigt, dass die Polizei Bad Vöslau am 29.12.2018 zur Befestigung an mein Grundstück heranrücken musste. Heute, 22:00 am 1.1.2019 war der Zaun dermaßen beweglich, dass ein Element davon mich (Katarina Bachner) nahezu am Kopf getroffen, in den nicht abschätzbaren Böen der heutigen Nacht jederzeit Personen (Fußgänger auf dem befestigten Weg) oder aber Haus bzw. Fahrzeuge (be)schädigend hätte treffen können. Ein gefahrloses Revarsieren aus unserer Garage war jedenfalls unmöglich, da Windbewegungen Zaunteile immer wieder gefährlich aufwölbten und auf unseren Grund schwenkten (siehe Foto mit Metallrohr am Weg). Daher musste die Polizei die Baustelle mit Polizeibändern absperren und die besonders beweglichen Bauzaunteile, soweit nicht ohnehin bereits in der Baugrube befindlich, in selbige stoßen. Ebenso mussten aufgrund der Gefahr im Verzug die Sichtschutzteile (vormals weiß am Baugitter befestigt) abgetrennt werden.
Da jedoch sowohl eine ausreichende Baugrubensicherung wie auch ein Bauzaun und ein Sichtschutz laut NÖ Bauordnung und Bescheid erforderlich sind und aufgrund des mangelnden Bauzaunes zur Baugrube hin jederzeit ein Absturz von Personen oder PKWs zu befürchten ist, fordere ich Sie auf, Ihre Aufgabe als Baupolizei wahrzunehmen und den Sachverhalt den Zuständigen (Baufirma, Bauleiter, BH, Feuerwehr – je nach Maßgabe) unverzüglich zuzutragen und auf eine sachgemäße Sicherung der Baustelle zu pochen und widrigenfalls die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, wie es laut NÖ Bauordnung vorgesehen ist.
Der straßenseitig zur Hauptstraße befindliche Verschluss der Baustelle (ebenfalls durch Bauzaungitter) lag breit auf dem Gehsteig. Hierzu informierte ich die Polizei.
Zustand vor Sicherung (Entfernung durch Polizei) anbei. Aktuell befinden sich am kritischsten Teil der Baugrube (siehe Gutachten DI Brand, bereits an Sie zugestellt) keinerlei Absicherungen bzw. keinerlei Bauzaun. "
Der Brief ist von insgesamt fünf Personen unterzeichnet.
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