Gemeinderat Traiskirchen
NEOS blitzten mit Corona-Anträgen ab

- Die Gemeinderatssitzung am 15. Mai musste, um die coronabedingten Abstandsregeln einhalten zu können, in den Traiskirchner Lions Dome übersiedeln. Die zwei Corona-Dringlichkeitsanträge von Neos Traiskirchen wurden nicht zur Debatte zugelassen. Das heißt: Die Dringlichkeit wurde ihnen nicht zuerkannt.
- Foto: Stadtgemeinde Traiskirchen
- hochgeladen von Gabriela Stockmann
Folgende Dringlichkeitsanträge brachten die Neos Traiskirchnen in der Gemeinderatssitzung am 15. Mai ein. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ein Antrag betraf die Evaluierung der Stadtfinanzen angesichts der Corona-Krise und forderte ein Konzept zur Stabilisierung der Finanzen. Der andere Antrag wollte die Diskussion über eine Corona-Förderung für Sportvereine vom nicht-öffentlichen Sitzungsteil in den öffentlichen verschieben - im Sinne der Transparenz.
Hier die Anträge im Wortlaut
Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung
Betreff: Information des Gemeinderats über die voraussichtlichen Folgen der Corona- Krise für die Stadtfinanzen
Begründung:
Die Corona-Krise hat zum größten Wirtschaftsabschwung seit dem 2. Weltkrieg geführt und wird das in den nächsten Wochen und Monaten auch weiterhin tun. Dieser Entwicklung kann sich auch die Stadtgemeinde Traiskirchen nicht entziehen, deren Einnahmen – neben den Ertragsanteilen des Bundes, die krisenbedingt im Jahr 2020 wohl deutlich unter dem veranschlagten Wert liegen werden - zu einem guten Teil aus dem Bereich der Kommunalsteuer kommen.
Zu den wichtigsten Funktionen des Gemeinderats gehört die Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss sowie die Freigabe von Vorhaben, die größere finanzielle Mittel binden.
Um dem Gemeinderat gerade jetzt und in den nächsten Wochen verantwortungsvolle Entscheidungen zu ermöglichen, ist es erforderlich, diesen umfassend über die voraussichtlichen Folgen der Corona-Krise für die Stadtfinanzen zu informieren. Dabei sind zumindest
- Mindereinnahmen im Bereich der Steuern und Abgaben
- Mehrkosten, die im Rahmen der Bewältigung der Krise entstehen, sowie
- Einsparungen etwa durch abgesagte Veranstaltungen, usw. anzuführen.
Für jede dieser Kategorien sind zumindest die fünf größten Posten sowie die Gesamtsumme auszuweisen. Da es sich dabei größtenteils um Schätzungen handeln wird, erscheint eine Rundung der einzelnen Positionen auf ganze EUR 10.000 angemessen, sofern mit vertretbarem Aufwand keine genaueren Zahlen ermittelt werden können.
Ferner sind Maßnahmen zu nennen, die geeignet sind, der voraussehbaren negativen Entwicklung der Finanzkraft der Stadtgemeinde Traiskirchen gegenzusteuern.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Sachverhalt.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traiskirchen wolle beschließen:
"Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Traiskirchen wird beauftragt, dem Gemeinderat bis zum Beginn der nächsten Gemeinderatssitzung in schriftlicher Form im Sinne der Antragsbegründung und im dort genannten Detaillierungsgrad über die voraussichtlichen Folgen der Corona-Krise für die Stadtfinanzen sowie über Maßnahmen, die geeignet sind, diese Folgen zu mildern, Bericht zu erstatten.".
Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung
Betreff: Verschiebung der Tagesordnungspunkte 6 und 7 von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung
Begründung:
Die Tagesordnungspunkte (6) und (7), die sich mit Sportförderung für lokale Sportvereine beschäftigen und derzeit im nichtöffentlichen Sitzungsteil geplant sind, beinhalten wichtige Maßnahmen zur Unterstützung der beteiligten Organisationen im Speziellen mit dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise.
Aufgrund des bestehenden Interesses am sorgsamen Umgang mit Steuergeld haben die BürgerInnen unserer Stadt allerdings das Recht zu wissen, wie mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird.
Ein besonderes Interesse an Geheimhaltung ist genauso wenig erkennbar wie bei vergleichbaren Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil mit voller Namensnennung, wo es ebenfalls um Zuwendungen durch die Gemeinde geht.
Zur Erhöhung der Transparenz für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beantragen wir daher, über diese beiden Tagesordnungspunkte im Beisein der Öffentlichkeit zu beraten.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Sachverhalt
Der Gefertigte stellt daher den
Antrag:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traiskirchen wolle beschließen: "Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 (Corona-Förderung für Sportvereine) werden von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung verschoben."


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