Feuerwerk, Verhaltensregeln
Braucht's wirklich Donner & Blitz?

Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. | Foto: SKatzenberger/panthermedia.net
  • Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.
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Ein sorgloser Umgang mit Knallkörpern & Raketen verursacht alljährlich Verletzungen und Strafen.

BEZIRK (tazo). Silvester ohne Feuerwerke? Geht gar nicht! Sagen die einen. Zu laut, zu teuer. Sagen die anderen. Alle Jahre wieder die gleiche Diskussion - Böllern oder besser nicht? Zum Jahreswechsel debattieren viele die Feuerwerksfrage. Auch im Bezirk Braunau wird Neujahr vielerorts krachend, zischend und mit Schwefelgeruch gefeiert. Doch was ist an Silvester alles erlaubt? Martin Schaufler, von der Bezirkshauptmannschaft Braunau, klärt auf: "Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alter- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, sowie innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen ist generell verboten. Außerdem ist bei Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen durch pyrotechnische Gegenstände selbstverständlich auch eine gerichtliche Strafbarkeit gegeben."

Zu beachten ist, dass Besitz und Verwendung von Knallkörpern der Kategorie F2, sogenannte „Piraten“ und „Schweizer Kracher“, seit 04.01.2016 verboten ist. Außerdem ist die Verwendung von Kategorie F2-Feuerwerken im Ortsgebiet verboten, sofern nicht der Bürgermeister bestimmte Ortsteile mittels Verordnung vom Verbot ausgenommen hat. Zu Silvester gibt es also keine Ausnahmen vom Pyrotechnikgesetz. Sämtliche Ge- und Verbote des Pyrotechnikgesetzes gelten. "Die Einhaltung des Gesetzes wird jedes Jahr – mit Schwerpunkt insbesondere vor und zu Silvester – von Polizei und Behörde kontrolliert. Der Strafrahmen reicht bei Zuwiderhandlungen gegen das Pyrotechnikgesetz durch Hersteller, Händler und Importeure bis zu 10.000 Euro oder sechs Wochen Freiheitsstrafe. Bei der Verwendung von pyrotechnischen Artikeln bei Sportveranstaltungen bis zu 4.360 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe und bei der Missachtung sonstiger Bestimmungen bis zu 3.600 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen."

Auch Vergehen nach anderen Gesetzen, wie etwa aus den Bereichen Tier- und Naturschutz, können Strafen nach sich ziehen. Vor allem in Verbindung mit Alkohol ist das Hantieren mit Pyrotechnik eine wirklich "heiße" Sache.

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