Rotes Kreuz Braunau - Vortrag Patientenverfügung

Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Das Mobile Hospiz des Roten Kreuz Braunau und die Gesunde Gemeinde Handenberg veranstalteten am 27.09.2013 im Gasthaus Scharinger in Handenberg für die Bevölkerung einen Vortrag zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Der Referent Rechtsanwalt Mag. Jur. Gerald Hamminger stellte sich den Fragen der Interessierten.
Viele Menschen fühlen sich durch die Möglichkeiten der Medizin zur Verlängerung des Lebens verunsichert. Sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens, Schmerzbekämpfung – aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses. Wer eine Patientenverfügung errichtet, dokumentiert damit seinen Wunsch nach einer selbstbestimmten Lebensgestaltung bis zuletzt. Jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, kann eine Patientenverfügung festlegen, je konkreter die individuellen Wünsche formuliert sind, desto besser.

Mit einer Patientenverfügung kann man eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg ablehnen: Die Patientenverfügung soll für den Fall gelten, dass man sich als Patient/in nicht mehr wirksam äußern kann, oder weil man nicht mehr über die notwendigen geistigen Kapazitäten verfügt. Die Patientenverfügung muss vom Betroffenen höchstpersönlich errichtet werden und dazu muss er einsichts- und urteilsfähig sein.
Unter einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, Einsichts-und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte(r) und in welchen Angelegenheiten für sie entscheiden und sie vertreten kann.
Die Veranstaltung des Mobilen Hospiz des Roten Kreuz stieß auf großes Interesse: Sehr viele Besucher nutzten die Möglichkeit, sich über das Thema zu informieren. Nur wenn die Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert ist, hilft sie im Ernstfall wirklich weiter.

Bei Interesse zur Mitarbeit der Mobilen Hospizgruppe wenden sie sich bitte an:
Informationen unter 07722 62264 – 14 oder per E-Mail: barbara.huber@o.roteskreuz.at

Fotos: Abdruck honorarfrei, Credits: ÖRK/LV OÖ.
von links nach rechts: Gesunde Gemeinde Frau Cäcilie Erlmoser, Herr Rechtsanwalt Mag. Gerald Hamminger, Huber Barbara (Hospizkoordinatorin) und Gerlinde Schneilinger (ehrenamtliche Hospizmitarbeiterin)

Weitere Informationen unter:
www.roteskreuz.at/braunau und
www.facebook.com/roteskreuz.braunau

Wo: Rotes Kreuz, Jubiläumstraße 8, 5280 Braunau am Inn auf Karte anzeigen
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Foto: Cityfoto
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