Nicht rechtskräftig verurteilt
5 Jahre Haft nach brutalem Einbruch in Braunauer Gärtnerei
Ein 69-Jähriger, der im Sommer letzten Jahres bei einem Einbruch in eine Gärtnerei in Braunau den Inhaber schwer verletzt hatte, ist heute von einem Geschworenensenat im Landesgericht Ried zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
RIED, BRAUNAU. Dem Mann war nach einer Attacke bei einem Einbruch auf einen Gärtner in Braunau „versuchter Mord“ zur Last gelegt worden. Dem Vorwurf gingen die Geschworenen nicht nach, sahen aber unter anderem eine absichtliche schwere Körperverletzung.
Der Angeklagte wurde in einigen Punkten schuldig gesprochen. Laut Auskunft des Landesgerichts Ried im Innkreis sahen die Geschworenen das Verbrechen des versuchten Diebstahles durch Einbruch oder mit Waffen, eine schwere Nötigung sowie absichtliche schwere Körperverletzung gegeben. Die Freiheitsstrafe beläuft sich auf fünf Jahre. Den Verdacht des versuchten Mordversuchs sahen die Geschworenen nicht. Sie gingen vom Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung aus. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.
Zum Tatbestand
Der Innviertler ist am 21. August 2021 in eine Gärtnerei eingebrochen. Der Besitzer ertappte ihn auf frischer Tat und es kam zu einem Gerangel. Der 69-Jährige soll dabei immer aggressiver geworden sein. Er habe den 47-Jährigen bedroht und mit einem Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge vor ihm herumgefuchtelt, so der Vorwurf. Als ihn dieser aber nicht gehen ließ, soll er ihn mit dem Messer schwer verletzt haben.
Der Gärtnereibesitzer erlitt drei Stichwunden im Brust- und Bauchbereich und weitere Schnittverletzungen. Er musste später notoperiert werden. Trotz blutender Wunden habe er Gegenwehr geleistet, ergaben die Ermittlungen. Mit Unterstützung seiner 15- und 17-jährigen Söhne überwältigte er schließlich den Angeklagten. Dieser erlitt bei dem Vorfall einen Knöchelbruch.
Zum Mordversuch nicht schuldig bekannt
Der Angeklagte bekannte sich nur zum Diebstahl schuldig, zum Mordversuch jedoch nicht. Er will nicht bemerkt haben, dass das Opfer verletzt war und auch nicht, dass er zugestochen habe. Er habe lediglich mit der Klinge herumgefuchtelt, meinte er. Und er könne sich die Verletzungen des 47-Jährigen, von denen er erst bei der Einvernahme bei der Polizei erfahren haben will, nur so erklären, dass dieser in das Messer gelaufen sei – eine Version, die vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen als „nicht möglich“ eingestuft wurde.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass nur zwei oder drei Zentimeter darüber entschieden hätten, ob eine Familie zerstört werde oder nicht. Der Gerichtssaal dürfte dem Angeklagten nicht unbekannt sein: Er stand bereits 21 Mal vor Gericht. Insgesamt hat er bereits 25 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht.
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