Allergie gegen das neue Allergengesetz

Die Eispalatschinke zum Nachtisch ist beliebt. Zukünftig stehen auf der Speisekarte darunter vier Buchstaben. | Foto: Foto: © panthermedia.net/yvart
  • Die Eispalatschinke zum Nachtisch ist beliebt. Zukünftig stehen auf der Speisekarte darunter vier Buchstaben.
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BEZIRK (ah). Lesen derzeit manche Gäste noch die Speisekarte von rechts nach links, könnte sich das bald ändern. Dann nämlich, wenn am 13. Dezember die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung in Kraft tritt. Neben den Schnitzelpreisen finden sich auf den Speisekarten zukünftig auch 14 verschiedene Buchstaben. Damit müssen Wirte über allergene Lebensmittel in ihren Speisen informieren. Die Wirte sind darüber naturgemäß nicht erfreut. "Man kann alles zu Tode reglementieren. Es gibt bereits ein Wirtesterben auf breiter Front. Das ist jetzt wieder ein Grund, warum manche früher aufhören, als vielleicht ursprünglich geplant", zeigt sich Bezirkswirtesprecher Herbert Karer vom Gasthaus Badhaus in Mattighofen verärgert. Die Informationspflicht betrifft 14 Hauptallergene, von Gluten über Eier und Milch bis zu Nüssen.
"Eispalatschinken schmecken unseren Gästen. Zukünftig finden sie aber die Buchstaben A, C, G, H dabei stehen. Das erweckt ja den Eindruck, als ob unsere Palatschinken völlig giftig wären. Dabei sind nur Mehl, Milch, Eier und Nüsse drinnen", so Karer. Die Kennzeichnung kann wahlweise schriftlich für jede Speise extra auf der Speisekarte geschehen oder auf Anfrage des Gastes mündlich durch geschultes Personal. 3500 Wirte in Oberösterreich hätten laut Karer bereits eine Schulung gemacht und sich der Herausforderung gestellt. Am 15. Dezember findet am WIFI Braunau eine weitere Allergeninformationsveranstaltung für das Gastgewerbe statt. Auch wenn auf Nachfrage des Gastes eine mündliche Aufklärung reicht, muss trotzdem ein schriftliches Datenblatt für jede Speise und jedes Getränk vorliegen. Um eine schriftliche Dokumentation würde man laut Karer also ohnehin nicht herumkommen. Er befürchtet, dass zukünftig daher nur mehr streng nach Rezept gekocht wird. Jede Änderung würde nach sich ziehen, dass die Speisekarte oder das Datenblatt umgearbeitet werden müssten. "Viele Wirte werden sich das überlegen. Oder vielleicht steht dann auf der Karte Rindsgulasch, Version 1.8", so Karer mit einem Seitenhieb.

Nicht nur Wirte betroffen
Die EU-Verordnung soll Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeit Schutz bieten. Der Kosten- und Zeitaufwand sei einfach extrem enorm, die Kreativität würde auf der Strecke bleiben, und das alles für vielleicht ein Prozent der Gäs-te, meint der Wirtesprecher. "Einer von hundert Gästen leidet vielleicht an einer Lebensmittelunverträglichkeit", räumt Karer ein. Wer an einer solchen Lebensmittelallergie leide, habe das bisher bei der Bestellung gesagt und sich erkundigt, verschließt sich dem Badwirt etwas die Sinnhaftigkeit des Gesetzes. Betroffen von der EU-Verordnung sind aber nicht nur Gastwirte. 550 Gastronomiekonzessionen gibt es im Bezirk. All jene, welche Speisen und Getränke an Verbraucher weitergeben, unterliegen der Verordnung. "Unterhält eine Goldhaubengruppe bei einem Fest ein Kuchenbuffet, besteht Deklarationspflicht", mahnt Karer. Auch die Punsch- und Glühweinstände auf den Christkindlmärkten müssen über möglicherweise allergieauslösende Inhaltsstoffe informieren, genauso wie Bäcker und Fleischer. Überprüft wird das Ganze von den Lebensmittelinspektoren. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Strafrahmen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Karer hofft, dass anfangs mehr beratend zur Seite gestanden wird.

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