Verantwortung liegt beim Halter
Bereits 20 Hundebisse im Bezirk Braunau im heurigen Jahr

Zwergspitz "Niko" nach der Beißattacke durch einen anderen Hund. | Foto: Seidl
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  • Zwergspitz "Niko" nach der Beißattacke durch einen anderen Hund.
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Warum es zu Beißattacken kommt und wie man im Notfall einschreiten kann, lesen Sie hier:

LOCHEN AM SEE, BEZIRK BRAUNAU (ebba). Ende Juli kam es auf einem Badeplatz in Lochen am See zu einem tragischen Vorfall. Ein Zwergspitz und dessen Frauchen wurden von einem anderen Hund gebissen. Was genau geschah: „Ich leinte meinen Hund an einer Sitzbank an. Vom Wasser aus konnten ich und meine Freundin beobachten, dass eine Frau mit ihrem Hund, ein schwarzer Schnauzer, mit einer Frisbee-Scheibe spielte. Der Hund war nicht angeleint. Die Frau warf das Frisbee in Richtung Sitzbank. Daraufhin ging der große Hund auf meinen Zwergspitz los. Er packte ihn mit dem Maul am Körper und schleuderte ihn hin und her. Ich bin sofort zu den Hunden gelaufen. Die Frau aber meinte, ich solle nicht eingreifen und sie versuchte auch nicht ihren Hund wegzuziehen, damit dieser aufhören würde“, schildert Barbara Seidl aus Auerbach, immer noch mitgenommen.

Sie habe dann doch dazwischen gegriffen und ihren Hund aus dem Maul ziehen können. „Der Schnauzer schnappte nochmals nach und hat mich an der linken Hand verletzt. Ich konnte ihn schließlich mit dem Fuß wegdrücken. Daraufhin sind wir geflüchtet. Und erst dann hatte die Frau ihren Hund festgehalten“, sagt Seidl.

Ihre Ärztin stellte später eine leichte Verletzung am Zeigefinger fest. Seidl wurde daraufhin gegen Tetanus geimpft. Für ihren Hund ging die Sache leider nicht gut aus. Ein paar Tage nach dem Vorfall verstarb „Niko“. „Weil sich die große Wunde entzündet hatte. Bei einer Notoperation ist ihm dann das Herz stehen geblieben. Er war schon zehn Jahre alt, zwar immer gesund, aber zwei Narkosen im Abstand von fünf Tagen sind selbst für den gesündesten Hund gefährlich.“ Der Vorfall wurde angezeigt.

Wo das Problem wirklich liegt

Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen kennt sich mit Hunden bestens aus. Er ist sich sicher: „Jedes Problem mit einem Hund liegt immer am oberen Ende der Leine. Wenn du einen Hund mit unbekannter Vorgeschichte aufnimmst, musst du natürlich erst recht aufpassen und ihn – besonders am Anfang – doppelt sichern. Mit Leine und Beißkorb. Frei laufen lassen kann man einen Hund nur, wenn man weiß, dass er aufs Wort folgt, oder auf einer eingezäunten Wiese.“

Doch wann beißen Hunde zu und wie erkennt man, dass eine Attacke droht? „Wenn ein Hund Angst hat, sich in die Enge getrieben fühlt, wenn man ihm unabsichtlich drauf steigt oder in sein Revier eindringt. Es gibt keine grundsätzlich aggressiven Hunde“, betont Stadler. Wenn jemand dem Hund unerwünscht zu nahe kommt, deuten einige Anzeichen darauf hin: Mit der Zunge schlecken, knurren, bellen oder fletschen. Es gibt aber auch Hunde, die diese Signale überspringen. „Die sind dann so schlecht sozialisiert, dass sie aus Angst gleich versuchen auf andere Hunde loszugehen“, erklärt Stadler. Sind Hunde durch Rudelhaltung gut sozialisiert, kommt es normalerweise zu keinen Problemen.

Wie man sich richtig verhält

Beißt ein Hund zu, sollte man keinesfalls mit der bloßen Hand hineingreifen. „Das kann zu schweren Verletzungen führen“, warnt Stadler. „Wenn Hunde richtig raufen, nehme ich am besten eine Schaufel, einen Stock oder was auch immer in der Nähe ist, und gehe damit dazwischen. Das hilft meist schon.“ Notfalls könne man auch mit festem Schuhwerk dazwischen gehen, wobei auch das gefährlich sein kann, warnt der Hundeexperte.

„Meist sind es ja nur kurze, mehr oder weniger harmlose Raufereien zwischen Hunden, die größtenteils vom Fell abgefangen werden. Aber ein Hundebiss kann auch sehr schwer und tief sein und der Speichel ist infektiös. Zwar nicht so dramatisch wie der von Katzen, auch weniger infektiös wie der von Menschen, aber es reicht, um sogar daran zu sterben“, mahnt Stadler.

Konsequenzen eines Hundebisses

Wenn jemand seinen Hund absichtlich auf ein anderes Tier hetzt, ist es nach Paragraf 222 Strafgesetzbuch auf jeden Fall Tierquälerei. Das Oö. Hundehaltegesetz schreibt vor, dass der Hund so gehalten werden muss, dass er niemanden gefährden kann.
Wird ein Mensch gebissen und das Opfer zeigt dies an, wird jedenfalls strafrechtlich vorgegangen – hinsichtlich der (grob) fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung bis hin zur Todesfolge mit zehn Jahren Strafrahmen.

Ob es zur Tierabnahme kommt, entscheidet der Amtstierarzt. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) schreibt zunächst meist einen „erweiterten Sachkundenachweis“ vor. Wenn der nicht erbracht wird, kann das Tier abgenommen werden und kommt dann zu einem Verwahrer wie der Pfotenhilfe.
„Im Jahr 2020 gab es im Bezirk Braunau circa 37 Hundebisse, heuer sind es bis jetzt etwa 20. In diesen Zahlen sind sowohl die Bisse Hund gegen andere Tiere, als auch Hund gegen Mensch enthalten“, informiert Eva Gaisbauer von der BH Braunau.

ZUR SACHE:

Mit 1. September tritt die Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021 in Kraft. Damit sollen die Ziele des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 noch besser erfüllt werden. Der Fokus liegt auf der Ausbildung der Hundehalter. Von der Einführung einer neuen Hundekategorie (sogenannte Listenhunde) wurde abgesehen.

Die Novelle sieht unter anderem auch den Entfall der vorgesehenen Tötung bei abgenommenen Hunden vor. Zuvor hieß es im Hundehaltegesetz, dass ein abgenommener Hund schmerzlos zu töten sei, sofern er nicht veräußert oder sonst wo untergebracht werden kann. Diese gesetzliche Tötung des abgenommenen Hundes entfällt ersatzlos durch die neue Novelle, da sie in einem Spannungsverhältnis zum Tierschutzgesetz steht, wonach es verboten ist, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

Mehr Infos finden Sie hier:
Oö. Hundehaltegesetz 2002
Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021

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