Skurrile Einbahnregelung
Brückenstreit zwischen Ach und Burghausen ist nun Fall fürs Gericht

Die Brücke über die Salzach zwischen Ach und der Altstadt von Burghausen darf nur mehr in Richtung Bayern befahren werden. | Foto: Daniel Scharinger
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  • Die Brücke über die Salzach zwischen Ach und der Altstadt von Burghausen darf nur mehr in Richtung Bayern befahren werden.
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Der Streit über die Nutzung der alten Salzachbrücke zwischen dem bayrischen Burghausen und der Braunauer Gemeinde Hochburg-Ach ist nun ein Fall für das Verwaltungsgericht München. Dieses entscheidet vermutlich Ende März, ob die Einbahnregelung bleiben darf.

HOCHBURG-ACH, BURGHAUSEN. Im Dezember 2021 reichte ein Pendler aus Duttendorf (Gemeinde Hochburg-Ach) Klage gegen die Stadt Burghausen ein, weil er durch die neue Verkehrsregelung einen Umweg fahren muss. Am 9. März sind nun Richter der Kammer für Straßenverkehrsrecht zu einem Lokalaugenschein nach Hochburg-Ach gekommen, um sich einen Eindruck von der Situation zu verschaffen.

Kuriose Einbahn

Die bayerische Stadt Burghausen hat als Probebetrieb auf der Salzachbrücke zur Altstadt vor mehr als einem Jahr eine Einbahnregelung eingeführt. Das hat zur Folge, dass Pendler aus dem Innviertel zwar nach Burghausen über die Brücke fahren können, zurück muss jedoch ein Umweg genommen werden.

Der Burghauser Stadtrat hatte sich für die Einbahnregelung entschieden, um den Stadtplatz vom Verkehr zu beruhigen, die Sicherheit zu erhöhen und den Lärm in der Altstadt zu reduzieren. Viele Oberösterreicher auf der anderen Seite der Salzach haben damit ein Problem. Anrainer beschweren sich über mehr Verkehr auf den Ausweichrouten, die Pendler über längere Wege.

Ob die Einbahnregelung auf der Salzachbrücke bleiben darf, entscheidet das Verwaltungsgericht München vermutlich Ende März.

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