Die Borkenkäfer fressen sich durch den Wald
Die rasche Aufarbeitung und Entfernung befallener Bäume ist daher besonders wichtig.
BEZIRK. Der für Fichten tödliche Borkenkäfer hat den Schadholzanfall im Vorjahr landesweit verdreifacht. Peter Kölblinger, Leiter des Forstdienstes der Bezirkshauptmannschaft, befürchtet auch für heuer eine weiterhin angespannte Situation. Daher sei die rasche Aufarbeitung und Entfernung befallener Bäume äußerst wichtig. Nur so können weitere Schäden verhindert werden. Der Experte weiß: "Aus einem Altkäferpaar können in einem einzigen Jahr 200.000 Jungkäfer entstehen." Neben der schnellen Aufarbeitung ist auch die genaue Kontrolle der Randbäume von Borkenkäfernestern wichtig. Obwohl diese Bäume äußerlich noch völlig gesund aussehen, kann der Stamm nämlich bereits frisch befallen sein. "Besser einen Baum zu viel als zu wenig umschneiden", so Kölblinger. Für Fragen zur Borkenkäferbekämpfung stehen die Förster der Bezirkshauptmannschaft unter 07722/803-0 zur Verfügung.
Borkenkäferbekämpfung:
Wo sollte besonders genau kontrolliert werden?
- in vorgeschädigten Beständen (durch Windwurf, Trockenheit)
- um Lagerplätze von antransportierten oder noch lagernden Rundhölzern in Rinde aber auch Haufen von Astmaterial
- in den Borkenkäferherden des Vorjahres
Woran ist Borkenkäferbefall zu erkennen?
- Bohrmehlansammlungen auf der Rinde und am Stammfuß
- kreisrunde Einbohrlöcher bis 3 mm Durchmesser in der Rinde
- Harzfluss und Spuren von Spechttätigkeit am Stamm
- vergilbte Nadeln am Baum bzw. abgefallene grüne Nadeln am Boden
- abgefallene Rindenteile (bei diesem fortgeschrittenen Befallsbild haben die meisten Jungkäfer den Baum bereits verlassen)
Wie erfolgt die Bekämpfung?
Am wichtigsten ist die rasche und sorgfältige Aufarbeitung der befallenen Stämme und die rechtzeitige Holzabfuhr. Falls eine solche nicht möglich ist, muss das Holz bekämpfungstechnisch behandelt werden. Entscheidend ist die genaue Kontrolle der Randbäume von Borkenkäfernestern.
Befallenes Holz muss rechtzeitig abtransportiert werden und zu einem Verarbeitungsbetrieb oder zu einen mindestens 500 Meter vom Wald entfernten Lagerplatz gebracht werden.
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