Bezirk Braunau
Gleich viele Alko- und Drogenlenker
Wer in betrunkenem Zustand oder sogar unter dem Einfluss von Drogen stehend mit dem Auto fährt, hat mit hohen Strafen zu rechnen.
BEZIRK. Am Abend ein Glas Wein oder zum Frühschoppen ein Bier. Was mit einem kleinen Schluck beginnt, kann mit dem Führerscheinentzug enden. Kurt Reiter, Chefinspektor vom Bezirkspolizeikommando in Braunau, erklärt: „Inzwischen gibt es in Braunau ungefähr gleich viele Drogen- wie Alkolenker.“ Ein Grund dafür sei auch die bevorstehende Legalisierung von Cannabis im benachbarten Deutschland.
Alkoholisiert fahren wird teuer
Anhand der Schwere der Alkoholisierung werden auch die Strafen bemessen.
- Von 0,5 bis zu 0,79 Promille wird eine Geldstrafen von 300 bis 3.700 Euro verrechnet. Hinzu kommt ein Vermerk im Strafregister. Beim dritten Vermerk muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden.
- Wer mit einem Wert von 0,8 bis 1,19 Promille hinterm Steuer erwischt wird, hat mit einer Geldstrafe von 800 bis zu 3.700 Euro zu rechnen. Der Führerschein wird für mindestens einen Monat abgenommen. Zudem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden.
- Bei einer Alkoholisierung von 1,2 bis zu 1,59 Promille blüht dem Fahrer eine Zahlung von 1.200 bis 4.400 Euro. Den Führerschein bekommt man nach frühestens vier Monaten und einer Nachschulung zurück.
- Ab 1,6 Promille können Strafen bis zu 5.900 Euro verhängt werden. Die Fahrerlaubnis ist für mindestens sechs Monate weg. Zusätzlich sind eine Nachschulung sowie eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung verpflichtend.
Die Höhe der Geldstrafe obliegt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
"Die Vernunft jedes Einzelnen trägt zur Sicherheit bei.", erklärt Kurt Reiter
Bei einer Kontrolle wird zu erst ein Alkohol-Vortest durchgeführt. Die Geräte dazu sind nicht geeicht und dienen nur zur Ersteinschätzung. Zeigt der Alkohol-Vortest einen Wert von über 0,22 Milligramm pro Liter an (entspricht einem Wert von rund 0,44 Promille), ist der Fahrzeuglenker dazu aufgefordert, einen Alkomattest zu machen. Bei einem Verdacht auf Suchtmitteleinnahme wird eine Harnabgabe angeordnet.
Grundsätzlich sind ein Alkohol-Vortest und eine Harnabgabe freiwillig. Werden diese jedoch abgelehnt, sind ein Alkoholtest oder eine Untersuchung mit Blutabnahme verpflichtend. Wer den Alkoholtest auch verweigert, muss mit derselben Strafe rechnen, wie bei einem Promillewert von 1,6.
Fahrräder und Alkohol
Nicht nur das Autofahren, sondern auch das Rad- und E-Scooterfahren ist im betrunkenen Zustand strafbar. Wer mit einem Promillewert von 0,8 erwischt wird, dem wird zwar der Führerschein nicht sofort abgenommen, jedoch kann die zuständige Behörde ein Abgabeverfahren einleiten.
Alkohol- und Drogenlenker verringern
Um die von Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Fahrer zu verringern, setzt die Polizei vermehrt auf Schwerpunktkontrollen. Nach großen Veranstaltungen wie beispielsweise dem HTL Ball Ende Jänner, kontrolliert die Polizei vermehrt im Verkehr. „Erfreulicherweise" berichtet Reiter „waren dieses Jahr beim HTL Ball von allen Kontrollierten, nur sieben Personen fahruntauglich. Das liegt natürlich auch daran, dass bei der Veranstaltung Shuttledienste angeboten wurden.“ Auch die Fahrschule Burgstaller mit Standort in Braunau und Mattighofen versucht im Führerschein-Theoriekurs auf das Thema Alkohol im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Durch den Workshop „Drive Clean“ wird den Fahranfängern mithilfe von praktischen Übungen verdeutlicht, wie sehr Alkohol die Fahrtüchtigkeit einschränken kann.
Grundsätzlich erklärt Reiter: „Im Zweifelsfall das Auto stehen lassen und mit dem Taxi fahren. Eine Fahrt mit dem Taxi kann nie so teuer sein wie eine Strafe.“ Außerdem rät der Polizist von selbst gekauften Alkotestgeräten ab. Diese seien meist sehr ungenau und daher nicht aussagekräftig.
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