Hitler-Haus
Keine 1,5 Millionen Euro für Ex-Besitzerin
BRAUNAU. Für die erfolgte Enteignung muss die Republik Österreich der ehemaligen Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau offenbar doch nicht 1,5 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das entschied am 11. April das Oberlandesgericht (OLG) Linz.
Das OLG folgte damit dem Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Zahlungsbeschluss des Landesgerichts Ried. Die Vorbesitzerin des Gebäudes kann diese Entscheidung noch beim Obersten Gerichtshof (OGH) anfechten und hat bereits angekündigt, dies nach Ostern auch zu tun.
310.000 Euro bereits ausgezahlt
Ursprünglich hatte die Republik nur 310.000 Euro Entschädigung gezahlt. Daraufhin beantragte die Ex-Eigentümerin beim Landesgericht Ried eine Neufestsetzung. Hierbei wurde „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“, die Summe in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro beschlossen.
Die Republik wollte dies nicht hinnehmen. In ihrem Rekurs vom Februar argumentierte die Finanzprokuratur, als Anwalt der Republik, dass zu prüfen sei, ob für die Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht auch zuvor geleistete Maßnahmen, nämlich die Mietverhältnisse zum Schutze vor nationalsozialistischer Wiederbetätigung, mitbestimmend seien.
Verkehrswert: 812.000 Euro
Die Republik hielt den vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen und zahlt diese Summe nach.
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