Regeln in den Gotteshäusern
Keine öffentlichen Gottesdienste

Von 28. Dezember bis 17. Jänner finden keine öffentlichen Gottesdienste statt. Die Gotteshäuser bleiben aber für persönliche Gebete von Gläubigen offen.  | Foto: Gert Smetanig
  • Von 28. Dezember bis 17. Jänner finden keine öffentlichen Gottesdienste statt. Die Gotteshäuser bleiben aber für persönliche Gebete von Gläubigen offen.
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OÖ, BEZIRK BRAUNAU. Wie die österreichische Bischofskonferenz am 21. Dezember mitteilte, tritt mit 28. Dezember eine neue Regelung in Bezug auf Gottesdienste in Kraft: Von 28. Dezember bis 17. Jänner finden keine öffentlichen Gottesdienste statt. An den Weihnachtsfeiertagen sowie am 27. Dezember können die Gottesdienste noch stattfinden, ab 28. Dezember ist aber damit vorerst Schluss. Die Gotteshäuser stehen im Zeitraum von 28. Dezember bis 17. Jänner weiterhin für persönliche Gebete offen.

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