Umfahrung Mattighofen-Munderfing: Gegner kämpfen weiter gegen Großbauprojekt an

Foto: MBI

MUNDERFING (ebba). Die Gemeinderatsfraktion "Munderfinger Bürgerinitiative" (MBI) hat sich in einem offenen Brief an Landeshauptmann Josef Pühringer gewandt.

Darin ersucht die MBI, mit dem Baubeginn des ersten Bauabschnittes in Munderfing zuzuwarten, bis alle Entscheidungen gefällt und alle Verfahren abgeschlossen sind. "Dies nicht nur deshalb, um keine unnötigen Kosten zu verursachen, sondern auch um die Munderfinger BürgerInnen nicht schlechter zu stellen, als jene der Bauabschnitte 2 und 3", formuliert es die MBI.

Derzeit wird eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Wien bearbeitet, in der die Gemeinde Schalchen gegen eine Feststellung des Landes OÖ vorgeht. Laut derer sei für die Errichtung des zweiten Teilabschnittes der Umfahrung Mattighofen–Munderfing keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen – für die Umfahrungsgegner nicht nachvollziehbar. Laut MBI müsse man nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes unbedingt abwarten. Denn komme das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass eine UVP-Pflicht für das Gesamtbauvorhaben besteht, müssten aus Sicht des Rechtsanwaltes der MBI, Lorenz Riegler aus Wien, die Genehmigungsverfahren für alle Abschnitte neu durchgeführt werden.

Der Landesverwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden der Grundeigentümer in Munderfing abgewiesen, aber gegen die Entscheidungen werde laut MBI noch Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. "Auch auf den enormen Flächenverbrauch in Oberösterreich möchten wir hinweisen", heißt es im Brief weiter.

Die MBI schlägt eine Tunnellösung für die Umfahrung Mattighofen vor. Außerdem sieht man den Ausbau der Mattigtalbahn zwischen Straßwalchen und Braunau als Alternative an.

Zur Sache
Mit den weiteren Bauarbeiten für die Umfahrung soll Ende März/Anfang April 2017 begonnen werden. Der Baubeginn für den zweiten Bauabschnitt „Munderfing-Nord bis Stallhofen“ (ca. 2,6 km) ist im Jahr 2018 vorgesehen. Die Detailplanungen für den dritten Abschnitt „Stallhofen bis Schalchen“ (ca. 2,6 km) konnten abgeschlossen werden, um die wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung wurde angesucht.

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