Neue Einreiseverordnung und verschärfte Grenzkontrollen
Was sich für Pendler ändert

Pendler müssen sich einmal pro Woche ,wie alle anderen Einreisenden, registrieren. Ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis ist mitzuführen und darf nicht älter als sieben Tage sein. | Foto: chris-m/Fotolia
  • Pendler müssen sich einmal pro Woche ,wie alle anderen Einreisenden, registrieren. Ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis ist mitzuführen und darf nicht älter als sieben Tage sein.
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UPDATE vom 8. Februar 2021:
Österreich verschärft ab Montag, 8. Februar 2021, die Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern. In Oberösterreich betrifft diese Verschärfung vor allem die Grenze zu Bayern und damit Berufspendler. Reisebewegungen sollen durch die Kontrollen auf das absolute Minimum reduziert werden, erklärt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Er sieht die Grenzkontrollen „als Wellenbrecher für Infektionsketten, die gerade durch neue Virusmutationen immer gefährlicher werden“.

ÄLTERER ARTIKEL:
Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die Einreisebestimmungen für Pendler nach Österreich verschärft. Künftig brauchen auch Pendler einen verpflichtenden Covid-Test und müssen sich zudem vor der Einreise registrieren. Die Möglichkeit des Freitestens aus der verpflichtenden Quarantäne bleibt.

ÖSTERREICH, BEZIRK BRAUNAU. Neben einem negativen Testergebnis, müssen sich regelmäßige Pendler künftig elektronisch im Rahmen der "Pre Travel Clearance" registrieren, falls sie aus einem Land mit hohen Infektionszahlen einreisen. Das wird ab 10. Februar 2021 verpflichtend. Ab 7. Februar ist eine Vorab-Registrierung möglich. Der Antigen- oder PCR-Test darf nicht älter als sieben Tage sein. Anerkannt werden nur Tests, die von qualifiziertem Personal abgenommen werden – also keine Selbsttests. Das geht aus der neuen Einreiseverordnung hervor, die vom Sozialministerium erlassen wurden. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland reisen.

Freitesten nach Einreise bleibt

Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen PCR- oder Antigen-Test (Apotheke oder Teststraße) benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten beendet werden. Der Test zur Einreise darf höchstens 72 Stunden alt sein. Gegebenenfalls kann er auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Ausnahmegründe

Ausgenommen von der Bestimmung sind jene, die aus einem Staat mit niedrigen Infektionszahlen einreisen, allerdings gibt es derzeit keine so risikoarmen Länder in der Nachbarschaft. Hierfür muss man sich in dem besagten Land zehn Tage durchgehend aufgehalten haben. 

Wer aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen keine andere Option hat als einzureisen, darf auch ohne Einschränkungen die Grenzen passieren.

Berufliche Gründe

Eine "Einreise aus beruflichen Gründen" muss bewiesen werden, etwa durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder die Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches. „Dabei ist jedenfalls auch eine zeitliche Komponente anzugeben und zu berücksichtigen. So ist etwa ein mehrwöchiger Aufenthalt unzulässig, wenn der Termin nur für drei Tage angesetzt ist“, heißt es vom Gesundheitsministerium.

Links:
Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance)
Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums

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