Geflügelpest
Weiterer Fall im Bezirk Braunau festgestellt

Die schon bestehende und die neu eingerichtete Zone überschneiden sich. In ROT dargestellt sind die neu errichtete Schutz- und Überwachungszone, in BLAU dargestellt sind die bereits seit 13. Jänner bestehenden Zonen.  | Foto: Land OÖ
  • Die schon bestehende und die neu eingerichtete Zone überschneiden sich. In ROT dargestellt sind die neu errichtete Schutz- und Überwachungszone, in BLAU dargestellt sind die bereits seit 13. Jänner bestehenden Zonen.
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  • hochgeladen von Elisabeth Latzelsberger

Im Bezirk Braunau wurde ein weiterer Fall von hochansteckender Geflügelinfluenza bestätigt.

BEZIRK. Bei dem Betroffenen Betrieb handelt es sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 3.000 Enten im Bezirk Braunau. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verstorben. Für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet.

„Auch wenn die Geflügelpest jetzt bereits mehrfach festgestellt wurde – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“

, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.

Schutz- und Überwachungszone

Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone (siehe Abbildung) eingerichtet. Diese dienen dazu, um ein potentielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen und eine potentielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert. 

Weil etwas weiter südlich im Bezirk Braunau bereits am 13. Jänner eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet wurden, kommt es in einigen Katastralgemeinden zur Überschneidung mit der jetzt eingerichteten Zone.

In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen

  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
  • Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
  • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.

Katastralgemeinden in der neuen Schutzzone

  • Adenberg
  • Mitternberg
  • Schwand im Innkreis

Katastralgemeinden in der neuen Überwachungszone

  • Apfenthal
  • Braunau am Inn
  • Gilgenberg
  • Mairhof
  • Neukirchen an der Enknach
  • Osternberg
  • Ranshofen
  • Ruderstallgassen
  • Sandthal
  • St. Georgen
  • Überackern
  • Erlach
  • Gschwendt
  • Pischelsdorf
  • Forstern
  • Hartberg
  • Geretsberg
  • Gundertshausen
  • Haimhausen
  • Haselreith
  • Hochburg
  • Lehrsberg
  • Unterkriebach
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