Schutz des Wildes
Wildwarner statt Wildzaun

Die Wildwarner geben ein akustisches und optisches Signal von sich. Sie sollen so zum Schutz des Wildes und der Verkehrsteilnehmer beitragen.  | Foto: BRS
  • Die Wildwarner geben ein akustisches und optisches Signal von sich. Sie sollen so zum Schutz des Wildes und der Verkehrsteilnehmer beitragen.
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ST.PETER (kath). Ab Beginn des Baus der Umfahrung in St. Peter am Hart, wurde auch bezüglich eines Wildschutzes diskutiert. Mittels dreier Wilddurchlässe war der Schutz in Verbindung mit einem Wildschutzzaun vorgesehen. Dieser sollte zum einen Schutz für Wildtiere bieten, zum anderen aber auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten. 

Wildzaun auf der B 148

Drei Jahre zog sich die Diskussion bezüglich eines Wildzaunes, entlang der Umfahrung in St. Peter am Hart. Dieser wurde aufgrund erschreckender Unfallzahlen (siehe "Zur Sache"-Kasten) von Seiten der Landesregierung zugesagt. Als endlich alles geregelt war und auch schon mit der Planung begonnen wurde, kam es plötzlich zu einer Änderung und anstelle des Wildzaunes wurden Wildwarner angebracht. Entgegen diverser Zusagen von Landesseite wurden nicht die "Wildwarner der neuesten Generation" installiert, sondern ältere Modelle. Diese sind nur bei Nacht funktionsfähig und sind, laut Franz Reinthaler vom Bezirksjagdausschuss "mit einer Verkehrsfrequenz von 16.000 Fahrzeugen pro Tag überfordert." Ein weiterer Grund für die Abweichung von der ursprünglichen Idee eines Wildzaunes lag auch in der Summe der Erhaltungskosten: Die betroffenen Gemeinden St. Peter am Hart, Mining und Weng hätten die Kosten für die Erhaltung des Zaunes selbst tragen müssen. Aufgrund einer berechneten Durchschnittssumme von 600.000 Euro haben die Gemeinden den angefertigten Vertrag nicht unterzeichnet. "Es ist absolut verständlich, dass die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden einen solchen Vertrag nicht unterzeichnen konnten", so Reinthaler. 

Wildwarner der neuesten Generation

Am 7. November 2018 kam es zu einem Gespräch zwischen Landesregierung, dem Landesjagdverband und den Bürgermeistern der drei betroffenen Gemeinden. Im Zuge des Gesprächs einigte man sich nach zweijähriger Verspätung, auf die Installation von Wildwarnern der neuesten Generation. Außerdem wurde ein Beobachtungszeitraum von zwei Jahren anberaumt. Sollten nach Ablauf dieser Frist die Unfallzahlen nach wie vor nicht minimiert werden, wird erneut ein Wildschutzzaun zugesichert. Die Wartung und Kontrolle der neuen Warner wird während dieser Testphase durch die Straßenmeisterei und Personal der Lieferfirma durchgeführt. Die Wartungskosten liegen bei der Straßenmeisterei und dem Landesjagdverband. Für die Gemeinden ist dies durchaus die günstigere Variante. "Wir sind gespannt, wie das mit den Wildwarnern weitergeht. Durch den hohen Pfeifton hoffen wir, dass es bei unseren Bürgern zu keiner Einschränkung der Wohnqualität kommt", berichtet Robert Wimmer, Bürgermeister von St. Peter am Hart.

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