Wildwechsel: So werden Unfälle vermieden

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Wildtiere sind besonders im Frühling eine große Gefahr für Autofahrer. Im Straßenverkehr ist deswegen Vorsicht geboten.

BEZIRK (penz). Besonders in den Frühlingstagen ist Vorsicht im Straßenverkehr geboten. Jetzt, wo die Tage wieder länger werden, wechselt das Wild wieder vermehrt die Straßen. Der Hauptverkehr fällt in die Dämmerung, wo viele Tiere aktiv werden. Besondere Vorsicht ist auf Straßen entlang von Waldstücken und vegetationsreichen Flächen geboten. Die Rehböcke suchen sich ihre Einstände oder neue Lebensräume. Dabei überqueren die Wildtiere öfters die Fahrbahnen.

Die Kräfte, die sich beim Zusammenprall mit einem Wildtier auftun, sind gewaltig und werden häufig unterschätzt. Das Aufprallgewicht eines Wildschweins mit 80 Kilo Körpergewicht beträgt auf ein 50 km/h schnelles Auto zwei Tonnen.
Häufigste Ursache für Zusammenstöße mit Wildtieren ist eine nicht angepasste, zu hohe Geschwindigkeit.

So werden Wildunfälle vermieden

Um Wildunfälle zu vermeiden, sollten die Warnzeichen, "Achtung Wildwechsel", beachtet und das Tempo dementsprechend reduziert werden. Es braucht eine vorausschauende, bremsbereite Fahrweise, um bei Wildwechsel entsprechend reagieren zu können. So sollte auch stets der Abstand zum Vormann ausreichend sein. Springt das Wild nun auf die Straße, gehört der Fuß vom Gaspedal. Danach abblenden, mehrmals kurz die Hupe drücken und abbremsen, sofern es die Verkehrssituation zulässt.

Damit gibt man den Tieren ausreichend Zeit, um der Gefahrensituation zu entkommen. Zu beachten ist auch: Ein Wild überquert selten einzeln die Straßen, meist folgen dem ersten Tier noch weitere.

Wichtig: Polizei verständigen

Kommt es trotzdem zu einem Zusammenstoß, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen. Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. Diese kontaktiert dann die zuständige, örtliche Jägerschaft, die sich mit einem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen. Keinesfalls darf getötetes Wild mitgenommen werden. Dies gilt als Wilderei und ist strafbar, erklärt Franz Reinthaler, Pressereferent des Bezirksjagdausschusses.

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