Neuerung: Radweg flexibel nutzen
Am Radweg am Erlachweg wurde die Benützungspflicht aufgehoben
BRAUNAU. "Ausgewiesene Radwege müssen laut Straßenverkehrsordnung benutzt werden", erklärt Grüne-Fraktionsobmann Manfred Hackl die Rechtslage. Im März 2013 trat eine neue Regelung in Kraft, die es ermöglicht, die Benützungspflicht aufzuheben: "Die Neuregelung kann angewendet werden, wenn gemischte Geh- und Radwege keinen Sicherheitsgewinn bringen, weil sie nur umständlich befahren werden können – zum Beispiel, wenn die Radfahrer dazu oft die Fahrbahn queren müssen", so Hackl.
Grüne-Verkehrssprecherin Elke Gapp hat sich im Verkehrsausschuss um die Änderung bemüht: "Je nach Fahrtrichtung und Sicherheitsempfinden können Radfahrer am Erlachweg nun den Radweg nutzen oder auch nicht. Biker, die lieber auf der Fahrbahn fahren, weil sie flott sein wollen, sind nun gesetzeskonform unterwegs und bleiben straffrei." Nach Ansicht der Grünen wurden einige Radwege in Braunau von vornherein nicht optimal angelegt: "Das hat mehrere Gründe: Grundstücke standen nicht zur Verfügung, Planer haben sich zu wenig mit schnellen Radlern auseinandergesetzt und manchmal wurde ein Provisorium zur Dauerlösung", sagt Hackl. Die neue Regelung am Erlachweg sei demnach eine Reparaturmaßnahme, ergänzt der Fraktionsobmann. Gekennzeichnet ist der "flexible" Radweg mit einem blauen, quadratischen Schild.
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