ÖGB Braunau
Mindestgehalt darf in Jobinseraten nicht fehlen

Michaela Feichtenschlager, ÖGB-Regionalsekretärin Braunau. | Foto: ÖGB
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Kürzlich hätten sich laut der ÖGB-Regionalsekretärin Michaela Feichtenschlager die Fälle gehäuft, in denen das Entgelt in Stellenausschreibungen nicht erwähnt wurde. 

BRAUNAU. Arbeitgebern sollte die Regelung bekannt sein, dass bei Stellenausschreibungen das Mindestgehalt angegeben werden muss. "Es kann nicht sein, dass sich hier die Praxis einschleicht, das Gesetz zu ignorieren. Die Bezahlung muss bei allen Ausschreibungen mit nur ganz wenigen Ausnahmen für hohe Führungspositionen angegeben werden", so Feichtenschlager.

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