VfGH bestätigt Enteignung von Hitler-Haus

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Das Höchstgericht wies den Antrag der ehemaligen Eigentümerin ab.

BRAUNAU. Die Enteignung des Hilter-Geburtshauses in Braunau war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht verfassungswidrig. Sie sei im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos.

Die Republik hatte die Eigentümerin vor einem halben Jahr enteignet, um freie Hand bei der Umgestaltung des Gebäudes sowie der angrenzenden Garagen und Parkplätze zu bekommen. Damit soll verhindert werden, dass Braunau ein Pilgerort für Neonazis und Rechtsextremisten wird. Die ehemalige Eigentümerin hatte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht sei eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich.

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