Bruck/Leitha
Blau-Gelbes Schulstartgeld noch bis 2. Februar beantragen
Das blau-gelbe Schulstartgeld ist eine einmalige finanzielle Unterstützung vom Land NÖ für Familien zum Schulstart im Herbst 2023 und kann noch bis 2. Februar 2024 beantragt werden. Im Bezirk Bruck wurden Familien bereits mit 1.117.700 Euro unterstützt.
BEZIRK BRUCK/LEITHA. Mehr als 178.000 Schülerinnen, Schüler, Lehrlinge und Familien konnten bereits vom blau-gelben Schulstartgeld profitieren. Damit wurden über 17,8 Millionen Euro für Kinder und Jugendliche in Niederösterreich investiert. Das Schulstartgeld für das Schuljahr 2023/24 kann noch bis 2. Februar 2024 beantragt werden.
„Alleine in unserem Bezirk wurden Familien bereits mit 1.117.700,- Euro unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge in Niederösterreich haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung von 100 Euro, um Familien in der kostenintensiven Zeit des Schulstarts zu entlasten“,
so NÖAAB-Bezirksobfrau Christine Besser aus Sommerein.
„Wir als NÖAAB verstehen die Herausforderungen, denen Familien beim Schulstart gegenüberstehen, nur zu gut. Das Schulstartgeld ist eine wichtige Maßnahme, um Eltern und Erziehungsberechtigte in Niederösterreich in dieser Zeit zu unterstützen. Unsere Familien sollen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen und sie in dieser entscheidenden Phase des Schuljahres nicht alleine lassen",
betont Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB)
NÖAAB-Bezirksobfrau Christine Besser unterstreicht die Bedeutung dieser Initiative: „Das Blau-Gelbe Schulstartgeld ist ein Beitrag, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern und gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge zu gewährleisten.
Voraussetzungen für den Erhalt
- Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
- Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
- Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ
- Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie
Nähere Infos zum NÖ Schulstartgeld finden Sie hier.
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