Spione aus heiterem Himmel
Drohnen werden immer beliebter, sowohl als Spielzeug als auch bei Erwachsenen, die ihrem Hobby frönen.
BEZIRK. Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über dem Bezirk ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte. Die Bezirksblätter fragten Experten und Hobbypiloten, worauf man beim Betrieb einer Drohne achten muss.
Nachbarin ausspioniert
"Ich saß im Sommer auf der uneinsehbaren Terrasse ungeschminkt im Pyjama beim Kaffee, als ich zuerst ein eigenartiges Geräusch hörte und gleich darauf schon die Drohne in fünf Metern Entfernung auf meiner Augenhöhe zu schweben begann", erzählt Maria B. aus der Region Berg. Die Hobbyfotografin, die ihre Kamera jederzeit griffbereit hat, schoss ein paar Fotos vom Fluggerät.
Absturz: Problem gelöst
Kurze Zeit später klingelte es an der Türe von Maria B., davor stand ein Nachbar samt Drohne und stellte Fragen: "Warum ich seine Drohne fotografiert hätte? Ganz einfach, weil er mich filmte, sonst wüsste er schließlich ja auch gar nicht, dass ich ein Foto geschossen habe!" Nach einer lautstarken Auseinandersetzung, weil sich der Nachbar uneinsichtig gab und sich seinerseits wegen des Fotos in der Privatsphäre verletzt gefühlt hatte, gab Maria B. auf und ließ ihn wortlos vor der Türe stehen. "Mein Mann wollte die Drohne schon mit seinem Luftdruckgewehr vom Himmel holen! Das Problem hat sich ein paar Tage später aber von selbst gelöst, die Drohne stürzte im Garten ab und erlitt einen Totalschaden. Seitdem herrscht, zumindest aus der Luft, Ruhe", schmunzelt B.
Bis zu 22.000 Euro Strafe
Dabei sind die rechtlichen Bedingungen zum Betrieb einer Drohne im Luftfahrtgesetz (LVG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Spielzeug, Flugmodell und Unbemanntem Luftfahrzeug (ULFZ). Bei Drohnen, die für Video- und Fotoaufnahmen mit entsprechendem Equipment ausgestattet sind, handelt es sich in den meisten Fällen um ein ULFZ und unterliegt somit besonderen Bestimmungen. Der Pilot darf die Sichtverbindung zu seiner Drohne nicht verlieren, vorab muss eine Bewilligung der Austro Control eingeholt werden, es darf der Flugumkreis von 500 Metern nicht überschritten werden und auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Unabhängig davon gilt bei Foto- und Videoaufnahmen die Bild- und Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen zu beachten. Ohne eine entsprechende Bewilligung kann der Drohnenflug empfindliche Strafen nach sich ziehen, dabei geht es um Summen von bis zu 22.000 Euro oder sogar Ersatzhaft.
Schadenersatz wird fällig
Der Brucker Rechtsanwalt Anton Pirringer stellt klar: "Viele Drohnen sind mit Videokameras ausgestattet. Filmt man damit Nachbarn im Garten, kann man unter Umständen auch schadenersatzpflichtig werden. Videoaufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, können außerdem auch das Datenschutzgesetz verletzen, was eine Anzeige und eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen kann. Es ist darauf zu achten, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden."
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