Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland
Besuche ab 9. Mai möglich

Am Muttertag darf man seine Angehörigen und Bekannten in den Altenwohn- und Pflegeheimen wieder besuchen. | Foto: MEV
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  • Am Muttertag darf man seine Angehörigen und Bekannten in den Altenwohn- und Pflegeheimen wieder besuchen.
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Nun ist es endlich soweit: Ab 9. Mai sind Besuche in den Altenwohn- und Pflegeheimen wieder erlaubt.

BURGENLAND. Ursprünglich war der erste Mai für die Lockerung der Besucherregelung geplant. In Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde sowie den Trägerorganisationen wird dieser Termin nun auf den 9. Mai verschoben.

Covid-19-Tests abwarten

„Wir werden nun die Testungen in den Altenwohn- und Pflegeheimen abwarten. Neben dem Roten Kreuz führen auch die Einrichtungen selbst die Tests auf eine Covid-19-Erkrankung durch. Diese haben mit 21. April gestartet und sollten planmäßig bis 6. Mai abgeschlossen sein“, sagt Soziallandesrat Christian Illedits. Darüber hinaus haben die Einrichtungen nun mehr Zeit für die Organisation und Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen, welche essentiell zum Schutz der Bewohner, aber auch der Mitarbeiter sind.

Fiebermessungen

Besucher dürfen nur nach Voranmeldung und Registrierung die Heime betreten. Jede Einrichtung wird je nach den baulichen Voraussetzungen Zutrittsmöglichkeiten zum Gebäude für Besucher ausweisen. Zusätzlich wird es Fiebermessungen geben, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz sowie die Händedesinfektion sind verpflichtend.

„Die Besuche müssen sicher ablaufen“, betont LR Illedits. | Foto: LMS
  • „Die Besuche müssen sicher ablaufen“, betont LR Illedits.
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Begegnungszonen

Die Besuche werden dann in eigens vorbereiteten Begegnungszonen stattfinden – diese können im Freien sein oder in einem geschlossenen Raum, geschützt durch eine Plexiglaswand. „Alle Trägereinrichtungen, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige wurden durch ein Informationsschreiben über den neuen Termin in Kenntnis gesetzt“, so Christian Illedits.
Das Besuchsverbot in den Altenwohn- und Pflegeheimen trug laut dem Soziallandesrat wesentlich zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie zum Schutz der Bewohner bei. Durch die Reduktion der Covid-19-Neuerkrankungen können nun Lockerungen bei den Besuchseinschränkungen vorgenommen werden – allerdings nur unter Einhaltung der Schutz- und Hygienevorschriften. So muss unter anderem der Mindestabstand beim Besuch sowie beim Betreten der Einrichtung eingehalten werden.

Wichtiger Schritt in Richtung Normalität

„Die gesetzten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität und können bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, die teilweise sehr unter der Besucherbeschränkung gelitten haben, zu einer Steigerung des psychosozialen Wohlbefindens führen. Ganz wichtig ist aber die Beachtung der neuen Schutzmaßnahmen, jeder Besuch muss möglichst sicher ablaufen“, so Illedits.

Am Muttertag darf man seine Angehörigen und Bekannten in den Altenwohn- und Pflegeheimen wieder besuchen. | Foto: MEV
„Die Besuche müssen sicher ablaufen“, betont LR Illedits. | Foto: LMS

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