Gutscheine und Stipendien
Burgenland schnürt Hilfspaket für Kunst- und Kulturschaffende

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Michael Gerbavsits, Vorstandsvorsitzender Energie Burgenland, präsentierten ein "starkes Sicherheitsnetz" für KünstlerInnen und Kulturvereine  | Foto: LMS
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  • Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Michael Gerbavsits, Vorstandsvorsitzender Energie Burgenland, präsentierten ein "starkes Sicherheitsnetz" für KünstlerInnen und Kulturvereine
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Nach den Fördermaßnahmen für Wirtschaft und Tourismus stellte LH Doskozil am Dienstag auch ein Hilfspaket für Burgenlands Kunst und Kultur vor. Konkret geht es um Kulturgutscheine und Arbeitsstipendien sowie um erleichternde Sonderrichtlinien für die reguläre Kulturförderung

BURGENLAND. Mit dem Kulturhilfspaket will der Landeshauptmann burgenländische Künstler und Kulturinitiativen "vor dem finanziellen Aus bewahren". Nicht nur den großen Festivals und Veranstaltern, "sondern vor allem auch kleinen, regionalen Kulturvereinen und Kunstschaffenden" soll mit Kulturgutscheinen im Wert von 800.000 Euro sowie Arbeitsstipendien im Wert von 100.000 Euro durch die Krise geholfen werden. 

Prozedere der Kulturgutscheine

Das Land legt eine limitierte Edition von Kulturfördergutscheinen auf, die in der burgenländischen Kulturszene bis 30. April 2021 eingelöst werden können. Jeder Gutschein ist zu 25 Prozent vom Land subventioniert: Ein Kulturgutschein um 100 Euro kostet für den Käufer also 75 Euro, 25 Euro trägt das Land. „Dieses Pilotprojekt soll die Marktsituation für burgenländische Künstler, Kunsthandwerker und Kulturschaffende verbessern und auch privates Geld aktivieren“, so der Landeshauptmann.

Ab 15. Juni erwerbbar

Die Kulturgutscheine können ab 15. Juni 2020 direkt bei der Kulturabteilung des Landes, in jeder Bezirkshauptmannschaft und in den Kulturzentren erworben oder über einen Online-Shop bestellt werden. Eingelöst werden können sie bei allen Künstlern und Vereinen, die sich zuvor listen lassen. Für dieses Pilotprojekt ist vorerst ein Kofinanzierungsbetrag von 200.000 Euro vorgesehen, mit dem Investitionen in die Kultur von 800.000 Euro ausgelöst werden sollen. Zielgruppe sind Kulturschaffende als Personen sowie kleine, regionale Kultur- und Kunstvereine. Nähere Infos unter www.burgenland.at/kulturgutschein.

Gerbavsits, die Abteilungsvorständin für Bildung, Kultur und Gesellschaft Claudia Priber und LH Doskozil | Foto: LMS
  • Gerbavsits, die Abteilungsvorständin für Bildung, Kultur und Gesellschaft Claudia Priber und LH Doskozil
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40 Arbeitsstipendien für Kulturschaffende

Um die Erwerbssituation burgenländischer Künstler zu verbessern, vergibt das Land für ausgewählte Projekte in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Medienkunst, Musik und Film 40 Arbeitsstipendien in der Höhe von je 2.500 Euro. Das Gesamtvolumen für diese Aktion beträgt 100.000 Euro, ein Viertel davon übernimmt als Kultursponsoring die Energie Burgenland. 
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrages auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury. Künstler müssen den Hauptwohnsitz im Burgenland haben (oder hier aufgewachsen sein) und ihr Erwerbseinkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten. Anträge können ab sofort eingebracht werden. Die Aktion läuft bis 1. September 2020.

"Kulturförderungen gehen flexibel auf Pandemie-Probleme ein" 

Abgerundet werde das "finanzielle Sicherheitsnetz für Burgenlands Kultur" durch die reguläre Kulturförderung des Landes, die durch Sonderrichtlinien auch Erleichterungen in Hinblick auf die Corona-Viruspandemie vorsieht. In der ersten Tranche wurden 2,2 Millionen Euro genehmigt, für Juni stehen nochmals 500.000 Euro an. "Das Kulturhilfspaket des Landes löst damit Investitionen von 3,6 Millionen Euro aus", hieß es am Dienstag. 
Das Land hat am Höhepunkt der Coronavirus-Pandemie im April 2020 die bestehenden Förderrichtlinien nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz angepasst. Demnach können auch bei Projekten, die aufgrund der Eindämmung von COVID-19 abgesagt werden mussten oder nur teilweise realisiert werden, angefallene Kosten als förderungswürdig anerkannt werden. Fördernehmer sind jedoch verpflichtet, zur Minimierung des Schadens allfällige Fördermaßnahmen des Bundes in Anspruch zu nehmen.

"Versuchen auf die Bedürfnisse der Veranstalter einzugehen"

„Wir versuchen in jedem einzelnen Fall auf die Bedürfnisse der Veranstalter einzugehen. Ziel ist, dass für die Kultur reserviertes Geld möglichst auch im Kulturbereich bleibt. Kein Veranstalter, kein Kulturverein soll auf der Strecke bleiben“, betonte Doskozil, der auch ein neues Angebot bekannt gab: Veranstalter, die sich aufgrund der Lockerungsmaßnahmen doch zur Durchführung entschlossen haben, werden vom Land begleitet und unterstützt: Eine Service-Hotline für Kulturveranstalter ist zu den Amtsstunden unter der Telefonnummer 02682 / 600 – 2320 erreichbar.

NEOS begrüßen Hilfspaket und fordern Transparenz

Die NEOS begrüßen den Kulturgutschein und die Arbeitsstipendien des Landes als "einen wichtigen ersten Schritt eines Hilfspaketes für Kunst- und Kulturschaffende" und hoffen auf eine "transparente, nachvollziehbare Abwicklung", so Landessprecher Eduard Posch. Neben den ersten Hilfen fordern die NEOS auch transparente Planungen für die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100. Geburtstag des Burgenlandes im kommenden Jahr 2021. "Sie können nicht so weitergeführt werden, als wäre nichts geschehen. Das Jubiläumsjahr soll jetzt Mut machen. Es bietet eine große Chance für Innovation und positive Hebel vor allem im kulturellen Bereich," meint Posch. Die Ausgaben für die Jubiläumsfeierlichkeiten könnten einen großen positiven Hebel bewirken, "wenn sie intelligent getätigt werden und bei den Menschen der kulturellen und sozialen Zivilgesellschaft ankommen".

„Die Kulturbetriebe wurden als Selbstbedienungsläden missbraucht“

Eckdaten und Umsetzungsdetails zum Kulturhilfspaket:

Projekt Kulturgutscheine:

  • Kulturgutscheine können bei allen gelisteten burgenländischer Künstlern, Kunsthandwerkern und regionalen, gemeinnützigen burgenländischen Kulturvereinen eingelöst werden.
  • Jeder Gutschein ist mit 25% vom Land subventioniert, sodass man beispielsweise für einen Gutschein mit einem Wert von 100 Euro nur 75 Euro bezahlt. 
  • Künstler, Kunsthandwerker und gemeinnützige burgenländische Kulturvereine können die Gutscheine bis 01. Juli 2021 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einlösen und erhalten den vollen Gutscheinwert überwiesen. 
  • Die von den Käufern nicht eingelösten Gutscheine können beim Land Burgenland wieder zum Kaufwert eingetauscht werden. 
  • Gutscheine können im Online-Shop des Landes Burgenland bezogen werden und werden dann per Post nach Hause geliefert 
  • Gutscheine können in der Bgld. Landesregierung – Kulturabteilung direkt gekauft werden. 
  • Zudem wurden in allen Betriebsstätten der Kulturbetriebe Burgenland GmbH (Kultur- und Kongresszentrum Eisenstadt, Lisztzentrum Raiding, KUZ Oberschützen, Kulturzentrum Güssing, Schloss Tabor in Neuhaus am Klausenbach) Verkaufsstätten eingerichtet. 
  • Gutscheine können auch in allen Bezirkshauptmannschaften des Landes bezogen werden. 
  • Es gibt eine frei wählbare Gutschein-Stückelung von 10, 20, 50 und 100 Euro 
  • Pro Person können max. 1000 Euro in Form von Gutscheinen erworben werden 
  • Es werden Gutscheine im Umfang von 800.000 Euro aufgelegt. 

Projekt Arbeitsstipendien des Landes Burgenland und der Energie Burgenland

  • Die Arbeitsstipendien sollen Künstlerinnen und Künstler befähigen, weiterhin künstlerisch tätig zu sein bzw. ein geplantes Projekt (Ausstellung, Buch, Theaterstück, Drehbuch, CD-Aufnahme …) vorzubereiten oder abzuschließen.
  • Das Land Burgenland und die Energie Burgenland vergeben gemeinsam 40 Arbeitsstipendien in der Höhe von je 2.500 Euro. Die Abwicklung erfolgt über das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft. 
  • Im Jahr 2020 stehen damit 100.000 Euro als Sofortmaßnahme für Stipendien für burgenländische Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung 
  • Die Stipendien werden an freischaffende KünstlerInnen vergeben, die ihr Erwerbseinkommen nahezu ausschließlich aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben (bzw. hier aufgewachsen sind). 
  • Das Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden, als Nachweis ist ein ausführlicher schriftlicher Bericht vorzulegen. 
  • Die Einreichung ist ab sofort möglich. Die Vergabe der Arbeitsstipendien endet, sobald 40 Stipendien vergeben worden sind. 
  • Es gibt keine altersmäßige Einschränkung für den Erhalt eines Stipendiums. 
  • Die Bearbeitung der Stipendien erfolgt laufend in der Reihenfolge des Einlangens. 
  • Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines Vorschlages einer Jury, die sich aus je drei Experten aus dem jeweiligen Fachbeirat zusammensetzt. 
  • Das Arbeitsstipendium ist für Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Medienkunst, Musik und Film offen. 
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Michael Gerbavsits, Vorstandsvorsitzender Energie Burgenland, präsentierten ein "starkes Sicherheitsnetz" für KünstlerInnen und Kulturvereine  | Foto: LMS
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