Corona-Maßnahmen im Burgenland
Sportveranstaltungen mit Körperkontakt untersagt

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie setzt das Land zusätzliche Schutzmaßnahmen. | Foto: Pexels
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Zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 ordnet das Land daher landesweit zusätzliche, speziell an die aktuelle epidemiologische Situation angepasste Maßnahmen an.

BURGENLAND. Aufgrund eines starken Anstiegs der COVID-19-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, hat die Corona-Ampel-Kommission entschieden, den Bezirk Neusiedl am See auf die Ampelphase „Rot“ und den Bezirk Oberpullendorf auf die Ampelphase „Orange“ zu setzen. Die Bezirke Oberwart und Güssing behalten die Ampelfarbe „Orange“.

Verordnung tritt sofort in Kraft

Zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 ordnet das Land daher landesweit zusätzliche, speziell an die aktuelle epidemiologische Situation angepasste Maßnahmen an. Im gesamten Burgenland sind ergänzend zu den Bestimmungen des Bundes Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt (z.B. Fußball, Judo, Eishockey, Basketball, etc.) ab heute, dem 23. Oktober 2020, untersagt. Die Verordnung tritt ab Kundmachung in Kraft.

Ausnahmen

Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen des Spitzensports, also bundesweite oder internationale Bewerbe, die speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegen, sowie Veranstaltungen von Sportarten ohne Körperkontakt. In beiden Fällen sind bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Zuschauer in geschlossenen Räumen mit einer Höchstzahl bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit einer Höchstzahl von 500 Personen erlaubt.

Nachwuchssport möglich

Eine weitere Ausnahme bilden Sportveranstaltungen im Nachwuchsbereich, da hier ein geringeres Infektionsrisiko besteht. Allerdings sind bei Nachwuchsspielen keine Besucher außer den Angehörigen von minderjährigen Teilnehmern – bei zugewiesenen Sitzplätzen – gestattet. Bei diesen erlaubten Sportveranstaltungen sind Gastronomie bzw. Ausschank NICHT erlaubt.

LH Hans Peter Doskozil übt scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung. Er erwarte sich in Zukunft eine einheitliche Kommunikation mit allen Bundesländern. | Foto: LMS
  • LH Hans Peter Doskozil übt scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung. Er erwarte sich in Zukunft eine einheitliche Kommunikation mit allen Bundesländern.
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Doskozil: „Angemessen reagieren“

„Unser Ziel ist es, möglichst angemessen auf die aktuelle Entwicklung zu reagieren. Daher haben wir uns bei dieser neuen Verordnung auch eng mit betroffenen Zielgruppen abgestimmt." So seien die notwendigen Maßnahmen bezüglich des Fußball-Spielbetriebs in Abstimmung mit dem Burgenländischen Fußballverband getroffen worden, betont Doskozil.

Kritik an der Bundesregierung

Umso unverständlicher sei für ihn die Vorgangsweise der Bundesregierung bei der neuen bundeseinheitlichen Verordnung, die nun erst in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten wird: „Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass wenige Stunden vor dem geplanten Inkrafttreten dem Burgenland kein Verordnungstext vorgelegen ist, obwohl offenbar schon seit Montag ein Entwurf zwischen einzelnen Bundesländern und Ministerin kursiert ist. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung in der gegenwärtigen Situation, in der es um die Gesundheit von Menschen geht, bei ihrer Kommunikation mit den Ländern offenbar parteipolitisch agiert hat. So managet man keine Gesundheitskrise. Das darf künftig nicht mehr passieren."

Verordnung für „roten“ Bezirk Neusiedl am See

Über die Verordnung des Landeshauptmannes hinaus erlässt die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See angesichts der Ampelschaltung auf „Rot“ eine Verordnung, laut der die Besucherzahl für alle Veranstaltungen indoor auf 100 und outdoor auf 250 BesucherInnen beschränkt wird – dies gilt in diesem Bezirk auch für erlaubte Sportveranstaltungen.

Verordnung für „orangefarbene“ Bezirke

Im Bezirk Oberpullendorf sind per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft – wie auch schon in den „orangefarbenen“ Bezirken Oberwart und Güssing - Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 500 Personen im Freiluftbereich untersagt.
Die Exekutive wird die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes geahndet.

39 Neuinfektionen und ein weiterer Todesfall
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie setzt das Land zusätzliche Schutzmaßnahmen. | Foto: Pexels
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