ÖVP fordert Prüfung
Hat SPÖ-Mandatar Dax Wahlkampf zu früh begonnen?

- Christian Dax will einen Vorzugsstimmenwahlkampf führen, um wieder in den Landtag einzuziehen. Die Opposition wirft ihm unlautere Mittel vor.
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Das erst vor kurzem novellierte Parteienförderungsgesetz legt fest, in welchem Zeitraum vor einem Wahltag Wahlwerbung betrieben werden darf. SPÖ-Landtagsabgeordneter Christian Dax soll dagegen verstoßen haben.
OBERWART/EISENSTADT. Einen nicht gesetzeskonformen Wahlkampf-Frühstart soll der Oberwarter SPÖ-Landtagsabgeordnete Christian Dax begangen haben. Der Vorwurf kommt von der Landes-ÖVP und der Landes-FPÖ. Die Volkspartei hat beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verstoßes gegen das Parteienförderungsgesetz eingebracht und fordert eine rasche Überprüfung. Das gab Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas am Mittwoch bekannt.
Kritik von ÖVP und FPÖ
Konkret geht es um ein - mittlerweile deaktiviertes - Posting von Dax auf seinem Instagram-Account, in dem er erste Positionen zu seiner Kandidatur für die Landtagswahl am 19. Jänner preisgab. Wahlwerbung sei aufgrund des neuen Parteienförderungsgesetzes aber nur noch ab dem Stichtag, dem 29. Oktober, möglich, kritisierte Fazekas. Das Gesetz regle klar, dass öffentlich wahrnehmbare Wahlwerbemaßnahmen wie Plakate, Inserate und Werbeeinschaltungen erst ab dem Stichtag begonnen werden dürfen. Als Sanktion drohen bis zu 100.000 Euro Geldbuße.

- Dieses - mittlerweile deaktivierte - Posting auf Instagram soll aufgrund seines Veröffentlichungszeitpunktes gegen das neue Parteienförderungsgesetz verstoßen, so der Vorwurf.
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"Ein solcher Verstoß ist nicht nur peinlich, sondern offenbart auch, wie wenig die rote Führung in Eisenstadt von ihren eigenen Gesetzen versteht", sagte FPÖ-Landesgeschäftsführer Daniel Jägerbauer. "Das ist Doskozil in Reinkultur: Einerseits Gesetze durchboxen, die den politischen Wettbewerb einschränken, und andererseits genau diese Gesetze brechen, wenn es opportun ist."
Dax sieht sich "Followern verpflichtet"
Gegenüber der "Kronen Zeitung" verwies Dax am Dienstag darauf, dass es seine Pflicht sei, seine Follower "nicht nur innerhalb einer festgeschriebenen Zeit auf dem Laufenden zu halten". In dem Posting habe er mitgeteilt, dass er am Landesparteitag als Kandidat für die Landtagswahl nominiert wurde. "Der Vorwurf, dass damit gegen das Parteienfördergesetz verstoßen wurde, kann nur von jemandem kommen, der panische Angst vor dem 19. Jänner hat", so Dax.
SPÖ will Causa klären
Aus der SPÖ hieß es auf APA-Anfrage, dass aktuell geklärt werde, ob es sich dabei um eine Wahlwerbung nach den Bestimmungen im Parteienförderungsgesetz handelt. Dax habe für die Einschaltung 100 Euro von seinem persönlichen Budget ausgegeben und nicht bedacht, dass eine Wahlwerbung erst ab 29. Oktober erlaubt sei. Er habe das Posting bereits deaktiviert. "Christian Dax ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und entschuldigt sich für den Fall, dass es sich um eine einschlägige Wahlwerbung handelt, bereits jetzt", so die Landesgeschäftsführung.
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