Kommentar
Juristen-Debatte im Sonderlandtag
„Juristische Vorkenntnisse sind von Vorteil“ – mit diesen Hinweis sollte man die Zuseher warnen, bevor sie per Live-Stream im Internet Landtagssitzungen wie jene am vergangenen Donnerstag verfolgen.
Es ging um die Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes und vor allem um die Frage, ob der permanente Zugang zum Buchhaltungssystem des Landes mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist.
Abseits des üblichen politischen Geplänkels mit einigen recht deftigen Angriffen auf die Landtagspräsidentin Verena Dunst – „Sie stellen sich in den frommen Kadavergehorsam hinter dem Landeshauptmann“ (© ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf) – standen am Ende zwei unterschiedliche Rechtsmeinungen im Raum. Die Frage, die nun von Experten zu beantworten ist: Steht der Rechnungshof über dem Datenschutz oder nicht?
Während Christoph Wolf diese Frage – mit Bezug auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes – bejaht, meinte LH Hans Peter Doskozil, dass niemand in dieser Republik über dem Datenschutz steht.
Es ist zu hoffen, dass die vom Landeshauptmann geforderte „gesetzliche Basis“ so schnell wie möglich geschaffen wird, damit der Landesrechnungshof seinen verfassungsrechtlich verankerten Aufgaben nachkommen kann und wieder permanent und uneingeschränkt Zugang zum Buchhaltungssystem des Landes bekommt.
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