KOMMENTAR: Schwierige Nachbarschaft
„Ungarischer Boden in ungarischer Hand“ – unter diesem Motto steht das umstrittene ungarische Bodengesetz, das seit 1. Mai auch vielen burgenländischen Bauern das Leben schwer macht. Im Kern geht es um die sogenannten Nießbrauchverträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden – und mit denen der ungarische Grundeigentümer dem ausländischen Nutznießer den Boden auf Lebenszeit oder für 99 Jahre überlässt. Die komplette Pacht wird dabei im Voraus bezahlt. Obwohl diese Verträge sogar im Grundbuch eingetragen sind, droht nun den Landwirten der entschädigungslose Verlust ihrer seit Jahren getätigten Investitionen.
Auch wenn die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eröffnete, ist eine schnelle Lösung, die die notwendige Rechtssicherheit auch für burgenländische Bauern schaffen würde, nicht in Sicht.
Etwas mehr Optimismus ist beim Thema grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur angebracht. LH Hans Niessl kann nach dem Staatsbesuch immerhin ein entsprechendes Abkommen vorweisen, das als Basis für die Entwicklung der Verkehrsverbindungen zwischen dem Burgenland und Ungarn dient.
Nachdem grenzüberschreitende Verkehrsprojekte kaum noch ohne EU-Förderungen umzusetzen sind, ist Burgenland auf den Kooperationswillen des nicht immer leicht berechenbaren Nachbarn angewiesen.
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