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AK-Steuertipps
Worauf Eltern achten sollten

Eltern stehen einige Steuererleichterungen zu, die Sie nur durch die Arbeitnehmerveranlagung bekommen. In der AK-Broschüre „Steuertipps für Eltern“ finden sich dazu die wichtigsten Informationen. | Foto: AK Burgenland
  • Eltern stehen einige Steuererleichterungen zu, die Sie nur durch die Arbeitnehmerveranlagung bekommen. In der AK-Broschüre „Steuertipps für Eltern“ finden sich dazu die wichtigsten Informationen.
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  • hochgeladen von Christian Uchann

Neue Broschüre „Steuertipps für Eltern 2021“ zeigt wie Eltern mit der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen.

BURGENLAND. Familienbonus, Mehrkindzuschlag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag: Eltern stehen bestimmte Steuererleichterungen zu. Doch vielen fehlt der Durchblick. Immer wieder stellt die Arbeitnehmerveranlagung viele Eltern vor neue Herausforderungen. Die neu aufgelegte AK-Broschüre „Steuertipps für Eltern 2021“ hilft Eltern bei der Arbeitnehmerveranlagung und dabei Steuern zu sparen.

Familienbonus

Wer Kinder hat, hat hohe Ausgaben. Doch über die Arbeitnehmerveranlagung können sich Eltern wieder Geld vom Finanzamt zurückholen. Gerade der Familienbonus kann hier einen großen Brocken ausmachen. Er kann seit dem Jahr 2019 bezogen werden und pro Kind bis zu 1.500 Euro bzw. für volljährige Kinder bis zu 500 Euro im Kalenderjahr betragen. Berücksichtigt werden kann der Familienbonus über die Gehaltsabrechnung vom Dienstgeber oder rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung. „Doch auch wer den Familienbonus bereits im vergangenen Jahr über die Gehaltsabrechnung vom Dienstgeber ausbezahlt bekam, muss den Familienbonus im Rahmen des „Steuerausgleichs“ trotzdem nochmals beantragen, ansonsten droht eine Rückzahlung an das Finanzamt“, rät die AK-Steuerexpertin Petra Gschiel.
Der Familienbonus kann von einem Elternteil alleine oder von beiden Eltern je zur Hälfte geltend gemacht werden. Leben die Eltern getrennt voneinander und werden die Alimente vollständig bezahlt, kann grundsätzlich die Hälfte des Familienbonus der Unterhaltszahlende, die andere Hälfte der Familienbeihilfenbezieher geltend machen.
Der Familienbonus wirkt sich in voller Höhe nur aus, wenn man jährlich mindestens die 1.500 Euro an Lohnsteuer bezahlt hat. Wurde jährlich weniger als 250 Euro Lohnsteuer entrichtet, kann man als Alleinverdiener/Alleinerzieher den Kindermehrbetrag beantragen. Dieser steht aber nicht zu, wenn mehr als 330 Tage pro Jahr Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bezogen wurde.

AK-Broschüre

Mehr und detaillierte Infos liefert die neue AK-Broschüre „Steuertipps für Eltern 2021“. Darin finden Eltern Hilfe, wie sie mit der Arbeitnehmerveranlagung neben dem Familienbonus auch durch den Mehrkindzuschlag, den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsatzbetrag Steuern sparen. Zu finden auf der Homepage der AK Burgenland.

AK-Lohnsteueraktion

Wer angesichts dieser komplizierten Steuer-Regelungen ins Schwitzen gerät, kann sich im Zuge der AK-Lohnsteueraktion beraten lassen. Die AK-Experten stehen in allen AK-Bezirksstellen sowie in der AK-Zentrale für Beratung zur Arbeitnehmerveranlagung telefonisch, per E-Mail, und in Ausnahmefällen auch persönlich zur Verfügung - eine Terminvereinbarung per Telefon oder Mail ist notwendig. Natürlich werden bei den persönlichen Terminen alle notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.

• Mehr Infos und Terminvereinbarungen unter 02682/740 oder per Mail anlohnsteuer@akbgld.at

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