VATERVERBOT FORDERT VOLKSBEFRAGUNG GESETZLICHE GRUNDLAGEN AUCH IN ÖSTERREICH SCHAFFEN - JETZT - FAMILIENPAKT!

Utl.: Fall Oliver - mit derzeitigen Gesetzen unlösbar, siehe auch Aussagen der Vorsitzenden der FamilienrichterInnen im April 2012.

Vaterverbot.at fordert Familienpakt und Volksbefragung

Linz (OTS) - Der Versuch der Kindesmutter im Fall Oliver, durch den
geplanten Wegzug und die mediale Vorverurteilung des Vaters ein
negatives Vaterbild aufzubauen, kann als fast systematisches
Verhalten bei Trennungen bezeichnet werden. Die österreichische
Mutter hat in den besten Zeiten ihrer Beziehung das Land Dänemark als
Heimat für das gemeinsame Kind mitbestimmt. Deshalb sollte die damals
sicherlich gut überlegte Entscheidung auch heute Gültigkeit haben.

Um Kinder und Eltern zukünftig vor Streitigkeiten zu bewahren,
schlägt vaterverbot.at einen verpflichtenden "Familienpakt" für
Menschen vor, die einen gemeinsamen Hausstand gründen. Dies kann im
Zuge der Meldedatenerfassung durch ein standardisiertes
Onlineformular geschehen. In dieser Willenserklärung sollten die
Paare die Fragen nach einer gemeinsamen Obsorge, Doppelresidenz,
Umgangsregelung, Versorgung der zukünftigen Kinder und deren Wohnort
als Willenserklärung dokumentieren. Im Trennungsfall soll dieser
Familienpakt den Gerichten als vorrangige Entscheidungsgrundlage zur
Verfügung stehen. Die Einführung dieser Maßnahme würde die Abwicklung
von Trennungsverfahren wesentlich beschleunigen.

Gemeinsame Kinder würden nicht psychisch belastet. Paare würden
sich nicht durch langwierige Gerichtsverfahren ruinieren und würden
somit schneller und gesünder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dieser Familienpakt wäre ein wesentlicher Beitrag im
Streitvermeidungsprinzip, da er für alle Beteiligten durch Anpassung
der Gesetze Rechtssicherheit nach einer Trennung bringt.
In Österreich werden jährlich tausenden Kindern durch das
sanktionslose Nichteinhalten von Gerichtsbeschlüssen Elternteile
entzogen. vaterverbot.at weist seit Jahren auf diese Missstände hin.
Politiker sind bis jetzt nicht in der Lage ein neues Gesetz auf
Schiene zu bringen!

Es verhält sich ähnlich wie bei der Bundesheerreform. Durch die
jahrelange Entscheidungsschwäche der Bundesregierung ist der Umstand
eingetreten, dass letztlich nur mehr durch eine Volksbefragung eine
Entscheidung herbeigeführt werden kann. Bei der Bundesheerreform und
der Familienrechtsreform handelt es sich um grundlegende
gesellschaftliche Veränderungen. Daher fordert vaterverbot.at eine
verbindliche Volksbefragung zur automatischen gemeinsamen Obsorge,
zur Doppelresidenz und zum Familienpakt und verweist auf die bereits
eingebrachte Bürgerinitiative mit mehr als 15.500 Unterschriften. Das
würde dem angestrebten Ziel von mehr Bürgerbeteiligung dienen und der
Regierung die Entscheidung abnehmen, so wie es bei der Heeresreform
geplant ist.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS
OTS0078 2012-09-24 10:39 241039 Sep 12 VER0001 0340

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120924_OTS0078/fall-oliver-mit-derzeitigen-gesetzen-unloesbar

Familienrichterin plädiert für "Kindervertrag" als Vorsorge
6. April 2012, 13:18

DER STANDARD.AT berichtete:
http://derstandard.at/1333528544472/Kindesentziehung-Familienrichterin-plaediert-fuer-Kindervertrag-als-Vorsorge

Siehe auch ORF-Interview der Vorsitzenden der FamilienrichterInnen: http://oe1.orf.at/artikel/302106
oe1.ORF.at Gesellschaft

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