Was hält das neue Jahr für uns bereit?

Foto: Bilderbox

Mit 1. Jänner eines neuen Jahres ändert sich meist einiges. Einen wirklich genauen Überblick erhält man auf der Homepage www.help.gv.at unter dem Menüpunkt "Was ist neu im Jahr 2013?", der in 13 Kapitel gegliedert ist. Die WOCHE hat einige wichtige Neuerungen zusammengefasst.

Interessant ist natürlich immer: Wo bekomme ich mehr Geld? Angehoben werden 2013 die Geringfügigkeitsgrenze (auf 386,80 Euro im Monat), die Pensionen (1,8 Prozent), die Ausgleichszulage sowie das Wochengeld. Auf der anderen Seite muss man für die Rezeptgebühr tiefer in die Tasche greifen - sie beträgt am 1. Jänner 5,30 Euro. Angehoben werden auch die Eigenbeitragssätze in der Pensionsversicherung nach GSVG und BSVG.

Wichtig für Unternehmer

Eine gewichtige Neuerung betrifft den Gewinnfreibetrag, der sich für alle Unternehmer insofern reduziert, dass dieselben Steuersätze gelten wie für Angestellte. Das bedeutet: Für Gewinne bis 175.000 Euro im Jahr bleibt der Gewinnfreibetrag bei 13 Prozent, bei höheren Gewinnen reduziert sich dieser. Bei Gewinnen über 580.000 Euro fällt der Freibetrag weg.
Ab 2013 dürfen Unternehmer Rechnungen auch per E-Mail oder als E-Mail-Anhang, Web-Download, PDF oder Textdatei übermitteln, wenn der Empfänger der Rechnung zustimmt.

Rund um Auto & Co.

Auch, was die NoVA betrifft, gibt es Neuigkeiten: Die Malusgrenzen werden um 10 g/km reduziert. Der Bonus (500 Euro) für Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren wird bei 31. Dezember 2014 verlängert.
Günstiger wird es für Besitzer von Fahrzeugen mit Elektro-Hybrid-Antrieb: Für die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kfz-Steuer wird dann nur noch die Leistung des Verbrennungsmotors als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Junge Motorradfans können nur noch bis 18. Jänner direkt in die Klasse A schon mit 21 Jahren einsteigen, danach erst mit 24 Jahren. Der A-Schein kann dann nur noch stufenweise und mit zusätzlichen Ausbildungen bzw. Prüfungen erworben werden. Der Mopedausweis wird aufgelassen - stattdessen gibt es die eigene Klasse AM.
Auch die Befristung der ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Klassen A und B) auf 15 Jahre tritt in Kraft. Jene, die vor dem 19. Jänner ausgestellt wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig.

Setzt man sich statt ins Auto lieber in ein Flugzeug, aufgepasst: Die Tarife für Kurzstrecken- und Mittelstreckenflüge werden gesenkt.

Teurer wird es auch für Raucher gewisser Marken ab 1. Jänner wieder. Und: Nach dem Tabakmonopolgesetz wird für Einkäufe der Trafikanten im Großhandel vom Großhändler für Zigaretten ein Zuschlag eingehoben und dem Solidaritäts- und Strukturfonds zugeführt.

Wer schön sein will...

Ab 2013 sind außerdem Schönheits-OPs für unter 16-Jährige verboten. Weiters interessant: Ab 4. Juli dürfen Schweizer Kracher nicht mehr verkauft werden!

Schon seit 21. Dezember 2012 gilt übrigens die "Unisex-Regel" für Versicherungen: Die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht darf bei der Berechnung von Prämien und Leistungen nicht mehr zu Unterschieden zwischen Männern und Frauen führen.

Kärnten wird "gläserner"

Drei große Punkte, die 2013 eingeführt bzw. vorbereitet werden, sind die Transparenzdatenbank, die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) sowie das Zentrale Personenstandsregister (ZPR). Durch alle drei Maßnahmen wird der Mensch "gläserner".
Die Einrichtung der Transparenzdatenbank und eines Transparenzportals hat zum Ziel, mehr Licht in den Förderdschungel zu bringen. Langfristig sollen sämtliche Förderungen, Transferzahlungen, Steuerbegünstigungen und Sachleistungen personen- und unternehmesspezifisch abrufbar sein, um die Leistungsangebote der öffentlichen Hand besser aufeinander abstimmen zu können.
ELGA geht 2013 in die Einführungsphase und soll Anfang 2014 starten. Das Informationssystem soll einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten ermöglichen. Es besteht Wahlfreiheit über die Teilnahme an ELGA für Patienten. Deshalb wird bis Ende 2013 eine Widerspruchsstelle eingerichtet.
Ab 1. November gibt es dann auch noch das ZPR (Aufbaubetrieb ab 1. April). Bürger können dann an der Personenstandsbehörde ihrer Wahl Urkunden ausstellen lassen. Durch die zusätzliche Schaffung eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) kann unabhngig vom Wohnsitz überall eine Ausstellung von Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft erfolgen. Später wird es außerdem möglich sein, via E-Card Staatsbürgerschaftsnachweise selbst auszudrucken.

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