Familienrecht – Viel Neues!
Im Familienrecht hat sich vieles geändert – hier einige Neuigkeiten:
Uneheliche Eltern können jetzt vor dem Standesamt eine gemeinsame Obsorge für ihr Kind vereinbaren (eine Vereinbarung vor dem Pflegschaftsgericht ist weiterhin möglich).
Ledige Väter können jetzt bei Gericht auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame oder alleinige Obsorge beantragen – die Entscheidung trifft das Gericht.
Neu ist auch, dass Eltern bereits beim Zeitpunkt einer einvernehmlichen Scheidung eine Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts (Besuchsrechts) treffen müssen. Außerdem ist eine Elternberatung verpflichtend. Im Bundesland Salzburg der Verein „Rainbows“ diese Beratungen an: Tel. 0662/825675, salzburg@rainbows.at
Weitere Infos zu verpflichtenden Elternberatung:
Genauere Infos zu den Änderungen, u.a. auch zum Namensrecht und zu Rechten in "Patchworkfamilien", bietet der Infofolder „Familienrecht 2013 – Änderungen im Überblick“;
Download:
telefonische Bestellung: 01 53115-202613
Eines sollen Eltern nie vergessen: das Wichtigste ist das „Kindeswohl“!
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