Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar
Jedes Jahr lassen viele Eltern Geld beim Finanzamt liegen, obwohl seit 2009 pro Kind unter 10 Jahren jährlich bis zu 2.300 bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können.
Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreu-ungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen. Absetzbar sind unmittelbare Kosten für die Betreuung z.b. Elternbeitrag für Kindergarten, schulische Nachmittagsbetreuung und Kosten für Verpflegung und Bastelgeld.
Dies gilt auch für Sommercamps und Betreuung in den Ferien. Absetzbar sind sämtliche Kosten z.B. Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager. Die Betreuung muss durch eine „pädagogisch qualifizierte Person“ erfolgen.
Nähere Infos:
Die notwendigen Formulare L1 und L1k für die ArbeitnehmerInnenveranlagung:
Formulare
Nüturlich können Sie die Veranlagung auch über finanz-online machen.
Telefonische Anfragen: 0810 / 22 11 00, Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zum Ortstarif und bei den jeweiligen Finanzämtern
Selbständige können die Kosten für die Kinderbetreuung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Weitere Infos dazu und zu weiteren Absetzmöglichkeiten wie Kinderfreibetrag und Unterhaltsabsetzbetrag bekommen Sie bei Forum Familie in Ihrem Bezirk
Persönliche Beratung für die ArbeitnehmerInnenveranlagung bietet die AK mit der Aktion „Steuerlöscher“ ab 4.3.2013; Telefonische Terminvereinbarung: 0662/86 87 86 (Mo-Do, 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
gepostet von Forum Familie Flachgau - Elternservice des Landes Salzburg
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