Shishas & Snus im Jugendschutz
Snus (ausgesprochen „Snühs“) ist feingehackter feuchter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe geschoben wird und innerhalb von ca. 15 Minuten Nikotin direkt über die Schleimhaut ins Blut abgibt. Snus kommt aus Schweden, enthält Nikotin und macht ebenso wie gerauchter Tabak abhängig. Lt. EU-Recht ist der gewerbliche Vertrieb von rauchfreiem Tabak verboten (Ausnahmeregelung in Schweden), sodass Snus nur unter der Hand oder übers Internet erworben werden kann. Der Konsum für Erwachsene ist erlaubt, für Jugendliche sind sowohl der Erwerb als auch der öffentliche Konsum verboten.
Die Wasserpfeife ist heute Trend in geselligen Jugendrunden - ob klassisch oder als elektrische Variante wie e-Shishas, Shisha-to-go, Skinny-Shisha.
Da meistens Tabak mit Fruchtaromen geraucht wird (was harmloser als Zigarettenrauchen erscheint) werden Gesundheits- und Suchtrisiken häufig unterschätzt. Das Salzburger Jugendschutzgesetz enthält ein Kauf- und Konsumverbot von Substanzen zur Verbrennung und/oder Verdampfung sowohl in Wasserpfeifen als auch E-Shishas für unter 16-jährige Jugendliche.
Weitere Infos zum Thema:
Akzente Suchtprävention – Tel. 0662/849291-45, Online-Infos:
Forum Familie Flachgau – Elternservice des Landes
Tel. 0664/82 84 238, e-mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
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