Wenig bekannt - Fachkräftestipendium

Arbeitskräfte oder arbeitslose Personen können unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer einer Fachkräfteausbildung ein Stipendium bekommen. So muss beispielsweise die bisherige Qualifikation unter Fachhochschulniveau liegen.
Gefördert werden Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung
und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Das AMS führt dazu eine Liste von förderbaren
Ausbildungen (Schwerpunkt: Gesundheit/Pflege, Sozialbereich,
Technik).
Nicht förderbar sind Hochschulausbildungen und Fernlehrgänge!

Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1.7.2013 und spätestens am 31.12.2017 beginnen oder wiederaufgenommen und in Österreich absolviert werden.
Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch beim AMS gebunden.
Dies erfordert, dass der Förderwerber mit der regionalen Geschäftsstelle
des AMS rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Kontakt aufnimmt.
Das Fachkräftestipendium gebührt für die Dauer der Teilnahme an der
Ausbildung, längstens für 3 Jahre und wird in Tagsätzen gewährt.
Zuverdienst: Einkünfte sind bis zur Geringfügigkeitsgrenze neben dem Fachkräftestipendium möglich.

Bitte informieren Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung auch über
weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und des Landes Salzburg!
www.kursfoerderung.at, www.bildungsfoerderungen.at

Quelle: AK Broschüre „Mehr Zeit für Weiterbildung“

gepostet von: Forum familie - Elternservice des Landes

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