Abgesperrt
Ausreisebeschränkungen für Straßwalchen
Verschärfte Corona-Maßnahmen werden zukünftig für Straßwalchen gelten. Grund dafür sind die stark ansteigenden Neuinfektionen.
STRASSWALCHEN. „Wir beobachten die Infektionslage seit einiger Zeit im Großarltal und in Straßwalchen genau und haben uns nun in Absprache mit den Gesundheitsbehörden sowie den Bürgermeistern für Ausreisebschränkungen entschieden, um die Neuinfektionen einzudämmen. Zuletzt hat sich im Gasteinertal gezeigt, dass diese sehr effektiv sind“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer am Montag.
Straßwalchner gefordert
„Es wird wieder eine große Herausforderung für alle betroffenen Gemeindebürger, Pendler und all jene, die mithelfen, aber wir müssen konsequent handeln. Wie schon im Gasteinertal, Radstadt und Muhr machen wir das sehr regional, weil sich diese Methode als äußerst wirkungsvoll erwiesen hat“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern sowie Gesundheitsbehörden die speziellen Maßnahmen abgestimmt hat. Die Eckpunkte zu den verschärften Maßnahmen in den beiden Regionen auf einen Blick:
Verpflichtende Ausfahrtstests entweder mittels PCR- oder mit Antigen-Tests für Personen ab 15 Jahren werden in Straßwalchen vorerst von Donnerstag, 22. April, 6.00 Uhr bis Sonntag, 2. Mai, 24.00 Uhr angeordnet. Kontrolliert werden die Maßnahmen durch die Polizei und das Bundesheer (zirka 30 Soldaten, Assistenzeinsatz angefordert. Zudem wird es verschärfte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen geben.
Hohe 7-Tage-Inzidenz
Mit Stand 19. April 2021 (8.30 Uhr) wies Straßwalchen eine 7-Tage-Inzidenz von 645 auf. Aufgrund der neuen Situation und der verpflichtenden Ausfahrtstests, werden die Kapazitäten aufgestockt und den Bedürfnissen angepasst. In Großarl und in Straßwalchen werden fixe Teststationen mit ausreichend Kapazitäten und umfassenden Öffnungszeiten eingerichtet. Für diese kann man sich wie gewohnt unter www.salzburg-testet.at anmelden. Informationen dazu unter www.salzburg.gv.at/coronatests. „Wir werden dafür sorgen, dass die Möglichkeiten ausreichend sind. Außerdem gibt es im Flachgau und Pongau ein dichtes Netz an Teststationen und weitreichende Öffnungszeiten. Wer in die drei Orte muss, kann natürlich überall im ganzen Land testen“, so Markus Kurcz, Leiter des Katastrophenschutzes.
Das Testangebot in den betroffenen Gemeinden
Für die Dauer der Ausfahrtsbeschränkungen werden in den Gemeinden die Öffnungszeiten der Testlokale erweitert. Für Straßwalchen: Montag, Mittwoch, Freitag 7 bis 17 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag, Samstag 9 bis 17 Uhr. Weiters werden erstmals beaufsichtigte Selbsttests zum Einsatz kommen (ausführliche Informationen folgen). Tests sind natürlich auch bei allen anderen kostenlosen Teststationen in Salzburg möglich, falls man zum Beispiel beruflich ins Großarltal oder nach Straßwalchen muss. Alle Öffnungszeiten: www.salzburg.gv.at/coronatests
Ausnahmen von der Testpflicht
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können. Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als sechs Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen. Güterverkehr ist möglich, die Impfung befreit nicht von Testpflicht.
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