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Im Jahr 1952 wurde er erstmals beschrieben, seit Beginn der 1990er Jahre gilt er als eigene Art, die im Jahr 2012 von der Weltnaturschutzunion (IUCN) als vom Aussterben bedroht eingestuft wurde. Die Rede ist vom himmelblauen Zwergtaggecko, der lediglich im Kimboza Forest in Tansania vorkommt. Zwei Exemplare dieser in freier Wildbahn sehr seltenen Geckoart sind seit neuestem im Löwenhaus des Salzburger Zoos zu bewundern.
ANIF, SALZBURG. Das Männchen ist gut an der strahlend türkisblauen Rückenfärbung erkennbar. Im Gegensatz dazu ist das Weibchen eher grünlich mit einem leichten Bronzeton.
Endemische Echsen sind Botschafter ihrer Art
„Aufgrund ihrer Bedrohungslage sind die kleinen Echsen ideale Botschafter ihrer Art, die Besucher auf ihre Situation, aber auch auf die Situation anderer, ebenfalls bedrohter Geckoarten aufmerksam machen können“, sagt die Geschäftsführerin des Zoo Salzburg Sabine Grebner. Geckos leben seit etwa 50 Millionen Jahren auf der Erde und zählen zu den ältesten Tieren der Welt. In der heutigen Zeit sind viele dieser Reptilien stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Das liegt, wie beim himmelblauen Zwergtaggecko, häufig daran, dass die Echsen endemisch sind. Sie kommen also nur an einem bestimmten Ort oder nur auf einer bestimmten Insel vor. Damit ist ihr Verbreitungsgebiet von vorne herein eingeschränkt.
Höchster Schutzstatus für den Zwergtaggecko
Geckos leben seit etwa 50 Millionen Jahren auf der Erde und zählen zu den ältesten Tieren der Welt.
Beim himmelblauen Zwergtaggecko kommt hinzu, dass die bis zu etwa sechs bis zehn Zentimeter großen Echsen nur auf Schraubenbäumen leben, einer Palmenart, die auf der roten Liste gefährdeter Pflanzen verzeichnet ist. Ein weiterer Fakt, der die Geckoart in Bedrängnis geraten ließ, ist ihr farbenprächtiges Erscheinungsbild. Das machte und macht sie attraktiv für den Handel von Heimtieren. So wurden die Tiere ab Anfang der 2000er Jahre in hoher Zahl für den Verkauf an private Halter gesammelt. Seit Anfang 2017 wird der himmelblaue Zwergtaggecko im CITES-Anhang I/A geführt. Damit erfährt er den höchsten Schutzstatus des Washingtoner Artenschutzschutzübereinkommens. Der internationale Handel mit den Echsen ist seitdem verboten. Für die Haltung oder den Verkauf von Nachzuchten braucht man zudem eine Genehmigung.
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