Steuerhinterziehung
Bordellbetreiber vom Walserberg vor Gericht
Drei wegen Steuerhinterziehung angeklagte Bordellbetreiber aus Wals bekennen sich nicht schuldig. Sie sind der Ansicht, nicht sie, sondern die Prostituierten müssen zahlen.
WALS, SALZBURG. Bei dem Verfahren geht es um Steuerhinterziehung für die "ganz körpernahen Dienstleistungen", die die Prostituierten, die sich bei den Bordellbetreibern eingemietet haben, für ihre Dienste selbst verlangen.
Eintritt für Laufhaus kostet 75 Euro
75 Euro pro Person kostet der Eintritt in „Laufhaus“. Darin inkuldiert sind der FKK-Club – für Schwimmbad, Sauna, Essen, Getränke. Alles Weitere muss extra bezahlt werden. Laut OFR-Bericht sieht die Anklage die Betreibergesellschaft des Bordells als steuerpflichtig an, die Verteidigung hingegen die selbstständig im Haus arbeitenden Prostituierten. An die würden Zimmer für 500 Euro im Monat vermietet. Es gebe aber keine festen Dienstzeiten, keine Anstellungen, keine sonstigen Verpflichtungen, sagen die drei Angeklagten.
Verteidigung sieht kein Vergehen
Die Verteidigung wälzt diese Steuerschuld auf die eingemieteten Prostituierten ab, denn nur weil die Bordellbetreiber die Werbung für den Betrieb und die Gesundheitsuntersuchungen für die Frauen zentral organisiere, könne man daraus keine Umsatzsteuerpflicht für die Gesellschaft ableiten. Die Prostituierten seien die Steuerpflichtigen.
Wenn die drei Angeklagten schuldig gesprochen werden, drohen ihnen neben mehr als zwei Millionen Euro Geldstrafe auch noch Gefängnisstrafen.
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