Das Glück mit Zylinder
14 Flachgauer Rauchfangkehrer-Betriebe beraten und betreuen 35.000 Haushalte des Bezirkes. Und schützen vor dem Feuer. ßßßßß arum eigentlich?
WALS-SIEZENHEIM/MATTSEE (lin). Wieso soll der Rauchfangkehrer Glück bringen? Wieso nicht der Bäcker oder der Mechaniker? Woher kommt dieser Brauch, oder dieser Aberglaube? Die Antwort ist ebenso naheliegend wie plausibel, wie Innungsmeister Kurt Pletschacher aus Wals erklärt: „Bevor das Kaminkehren gesetzliche Pflicht wurde, das war unter Kaiser Maximilian Mitte des 18. Jahrhunderts, war der Brandgefahr in den Häuser aus Holz enorm hoch. Sogar die Kamine selbst waren aus Holz. Aber Rauchfangkehrer gab es nur sehr selten. Einen zu finden, und damit die Feuergefahr im Haus drastisch zu vermindern, war ein Riesenglück.“
Ein Schnapserl zum Dank
Noch heute freut sich, wer einen der „Schwarzen“ mit ihren rußverschmierten Gesichtern trifft. Zumindest zu Sylvester. „Die Leute sind da ganz besonders höflich, oft werden wir auf ein Schnapserl eingeladen“, erzählt der Innungsmeister, der nach wie vor täglich auf den Dächern seines Gebietes arbeitet. „Aber auch unter dem Jahr ist es ganz selten, dass die Kunden nicht einsehen, wozu unsere Arbeit gut ist.“
Komplexe Technik
Längst ist das Säubern des Kamins von Ruß nur noch ein kleiner Teil der Rauchfangkehrer-Arbeit. Das Ausstellen von Energieausweisen, Energieberatung und die Wartung der elektronisch komplexen Heizanlagen haben aus dem Handwerk einen technisch anspruchsvollen Beruf gemacht. Und doch: Für die jüngste Rauchfangkehrer-Meisterin des Landes – Natalie Furthner aus Mattsee – ist das Einfache die Faszination dieses Berufs: „Ich liebe die frische Luft auf den Dächern und die Aussicht über ‚mein‘ Viertel. Und nicht zuletzt wird genug geplaudert, man erfährt viel von den Menschen.“
Freiheit mit Grenzen
Seit 1993 kann man sich seinen „Glücksbringer“ aussuchen, der Gebietsschutz für Rauchfangkehrer ist gefallen. Zum Teil zumindest. In der Brandschutzverordnung des Landes steht, dass man zwischen zwei Betrieben wählen kann, die zum gleichen Tarif ins Haus kommen müssen. Wer einen Rauchfangkehrer aus einem anderen Teil des Landes will, verliert diesen Anspruch auf Service und Preis. Betriebe aus anderen Bundesländern oder dem Ausland sind nach wie vor nicht zulässig – Freiheit in Grenzen also. Aber so ist es mit dem Glück ja meistens auch.
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