Keine Lobby für Randgruppen: Elixhausener Juristin verfasste Dissertation über die Gleichstellung von Behinderten

Randgruppen haben keine Lobby: Arbeitsrechtlerin Susanne Mayer schrieb ihre Dissertation zum Thema "Behinderung und Arbeitsrecht".
  • Randgruppen haben keine Lobby: Arbeitsrechtlerin Susanne Mayer schrieb ihre Dissertation zum Thema "Behinderung und Arbeitsrecht".
  • hochgeladen von Wolfgang Schweighofer

Menschen mit Behinderungen werden in der Arbeitswelt oft vergessen. Nach Arbeits- und Sozialrechts-Expertin Susanne Mayer von der Universität Salzburg sollen Arbeitgeber vermehrt in die Pflicht genommen werden.

ELIXHAUSEN. "Noch immer haben viele Arbeitgeber Angst, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen, dass es zu Leistungseinschränkungen kommt. Dabei sind sie nicht informiert, wie viele Fördermöglichkeiten und einfache Lösungen es für diese Probleme gibt", erklärt Susanne Mayer, Universitätsassistentin für die Fachbereiche Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht. Die Elixhausenerin verfasste ihre Dissertation zum Thema „Behinderung und Arbeitsrecht“ und beschäftigt sich mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung für Menschen mit schwierigen Rahmenbedingungen. Besonderes Anliegen der Rechtsexpertin ist, bestehende Regelungen abseits des besonderen Kündigungsschutzes im Rahmen ihrer Dissertation systematisch aufzuarbeiten. Dazu gehört auch der Diskriminierungsschutz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

"Es stimmt nicht immer, dass Leute nicht arbeiten wollen. Wenn es an gewissen Qualifikationen fehlt, ist aber das Entgegenkommen von der Arbeitgeberseite her erforderlich", erklärt Mayer, die dafür die rechtlichen Grundlagen erarbeitet. „Wir müssen dort ansetzen, dass Menschen im Alter von über 50 Jahren ihren Arbeitsplatz nicht verlieren“, so Mayer. Grundsätzlich sind der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden verpflichtet, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

„Natürlich ist es mit gesundheitlichen Einschränkungen schwieriger, eine Arbeit zu bekommen", schränkt die Arbeitsrechtlerin ein und fügt hinzu: "Immerhin haben wir aufgrund von unseren Vorschlägen wesentliche gesetzliche Verbesserungen im Behinderten-Gleichstellungsgesetz erreicht", berichtet Mayer.

Wesentlich für die Expertin ist, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. "Behinderte, die nicht arbeiten, finanziert der Steuerzahler genauso mit. Gerade zur Weihnachtszeit haben diese Randgruppen keine Lobby", bedauert sie.

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