Anif widmet nicht mehr um
SPÖ-Gemeinderat Wallinger spricht von Umwidmungsstopp, Bgm. Gabriella Gehmacher von Rechtssicherheit.
ANIF (buk). Wie "Weihnachten und Ostern gemeinsam", feiert Anifs SPÖ-Gemeinderat Anton Wallinger den aktuellen Stopp der Umwidmungen in Anif. Konkret geht es dabei um zwei Grundstücke in den Größen von 1.000 und 1.682 Quadratmeter. Beide wurden bei der öffentlichen Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses abgelehnt.
"Rückstellung statt Baustopp"
Diesen Schritt als "Umwidmungsstopp" zu bezeichnen, geht für Bürgermeisterin Gabriella Gehmacher allerdings zu weit. Es handle sich lediglich um eine Rückstellung der Anträge, bis das neue Raumordnungsgesetz des Landes Salzburg in Kraft tritt: "Es geht darum, wie man mit der Vertragsraumordnung umgeht. Wir wollen uns hier in einem rechtssicheren Raum bewegen." Beide Grundstücke seien ohnehin bereits als Entwicklungsgebiet ausgewiesen.
Gesetz soll im Sommer kommen
"Der Bauausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass es besser ist das neue Gesetz abzuwarten", sagt die Ortschefin. Dieses werde aktuell bereits geprüft und soll im Sommer fertig werden. Gehmacher hofft, dass die Gemeinde künftig dadurch wieder günstiger an eigenes Bauland kommt und eine Handhabe bei der Umwidmung größerer Flächen bekommen wird. Teils werde sie sich allerdings – was das neue Raumordnungsgesetz betrifft – "natürlich auch überraschen lassen müssen".
"Jungen etwas bieten
Wallinger fordert bereits seit drei Jahren, dass Umwidmungen nicht mehr ohne Weiteres geschehen sollten. Er wünscht sich, dass bei Grundstücken ab 1.500 Quadratmetern 50 Prozent zu einem Spezialpreis der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden müssen – um etwa für junge Familien leistbaren Raum zu schaffen. "Die Stadt Salzburg und auch Saalfelden haben hier sogar Modelle mit 75 Prozent – ab einer gewissen Grundgröße muss so etwas einfach greifen", ist er überzeugt. Man müsse jungen Familien im Ort etwas bieten, um diese in der Gemeinde halten zu können.
Die Statistik Austria gibt den Altersschnitt in Anif mit Stand vom 1. Jänner 2016 mit 44,6 Jahren an. Gehmacher wartet hier ebenfalls ab, was im neuen Gesetz stehen wird: "Ich denke, dass es letztendlich immer eine Entscheidung der Gemeinde ist. Künftig soll unbedingt von Fall zu Fall individuell entschieden werden."
Nachverdichten in Anif
Bis das neue Gesetz greift, wird in Anif an einem Konzept zur Nachverdichtung gearbeitet. "Wir schauen uns hier etwa Siedlungsgebiete an und prüfen, wo es Möglichkeiten zum Erweitern gibt, ohne das typische Ortsbild zu verändern", sagt Gehmacher. Künftig könnten etwa oberhalb von Garagen zusätzliche Zimmer entstehen oder Dachböden zu Wohnungen für den Nachwuchs ausgebaut werden. Sobald das neue Gesetz fertig ist, soll zudem ein eigener Raumordnungs-Arbeitskreis seine Tätigkeit wieder aufnehmen.
Hier geht's zum Kommentar "Es muss nicht immer umgewidmet werden"
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