Diese Aussage war echt teuer!

Ehrverletzung! Bgm. Helmut Klose freut sich über das Urteil: Er bekam vom Salzburger Landesgericht recht.
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PUCH (tres). "Weil ich davon überzeugt bin, wie viele andere, dass des ein grob fahrlässiges Verhalten is, des da der Bürgermeister an den Tag legt, allein schon aus der Tatsache heraus, dass er sich in den letzten Jahren 840.000 Euro Aufträge an Elektroarbeiten an sein eigenes Unternehmen erteilt hod.“

Unterlassung und Widerruf
Diese Aussage, die SPÖ-LAbg. Roland Meisl im Rahmen eines ORF-Interviews am 16. Jänner 2012 gemacht hat - wobei er mit „Bürgermeister“ Helmut Klose (ÖVP) aus Puch meinte - kam Meisl jetzt teuer zu stehen. Klose klagte nämlich auf Ehrverletzung und üble Nachrede und bekam nun vom Landesgericht recht.
Vergangene Woche wurde Meisl dazu verdonnert, 5.009,73 Euro an Prozesskosten binnen 14 Tagen zu bezahlen, dazu kommen die Ausgaben für Meisls eigenen Anwalt, auf denen er ebenfalls sitzen bleibt.

"Meisl soll zurücktreten"
Zudem muss Meisl weitere ähnliche Äußerungen gegen Klose unterlassen, seine Aussage im ORF widerrufen und den Widerruf auch auf der Website des ORF Salzburg veröffentlichen - weitere Kosten! Auf Schadensersatz verzichtet der Pucher Bürgermeister.

"Ich wollte nur, dass er seine falsche Behauptung zurücknimmt. Aber ich fordere Meisl zum Rücktritt auf! Solche Leute haben in der Politik nichts verloren. Mir wurde jahrelang von der SPÖ "Misswirtschaft" unterstellt und ich frage mich: Wo sind jetzt die Verantwortlichen im Land, die die Finanzkrise verursacht haben?", sagt Klose.

Meisl erklärt, er akzeptiere das Urteil des Landesgerichtshofes und wolle nicht in Berufung gehen: "Ich habe als Konsequenz gelernt, dass ich zukünftig meine Aussagen vorsichtiger formulieren werde, aber zurücktreten werde ich sicher nicht."
Das Geld müsse er privat berappen: "Ich glaube nicht, dass das die Partei übernimmt, auch eine entsprechende Versicherung habe ich nicht."

Ehrverletzung! Bgm. Helmut Klose freut sich über das Urteil: Er bekam vom Salzburger Landesgericht recht.
LAbg. Roland Meisl sagt: "Ich werde nicht in Berufung gehen, aber auch nicht politisch zurücktreten." | Foto: Neumayr
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