Petition
Henndorf ist gegen Aushubdeponie – das Land prüft
Letzte Woche wurde die von der Gemeinde Henndorf eingereichte Petition bezüglich der Aushubdeponie nahe Lichtentannstraße im Landtag besprochen.
HENNDORF. Im Jahr 2018 sollte das Schotter- und später Betonwerk nahe der Lichtentannstraße in Henndorf angeblich in ein neues Gewerbegebiet umsiedeln. Noch im Sommer desselben Jahres wurde bekannt, dass die Firma Mayrhofer nun um Genehmigung einer Bodenaushubdeponie an diesem Standort angesucht hat. Auf 4,7 ha sollen, laut der Anrainer, in den kommenden 15 Jahren rund 250.000 Quadratmeter Material auf bis zu 8 Meter Höhe aufgeschüttet werden und das an 67 Stunden pro Woche. Deshalb reichten die Anrainer und die Gemeinde eine Petition gegen eine Bewilligung des Bodenaushubes ein.
Land wird prüfen
"Der Standort für die geplante Aushubdeponie in Henndorf ist denkbar ungeeignet. Zahlreiche Aspekte, von der Belastung der Anrainerinnern und Anrainer, über die Verkehrserschließung bis hin zu einem Nutzungskonflikt mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft geplanten Baulandsicherungsmodell, sprechen klar gegen diese Pläne. Der Salzburger Landtag hat sich heute im Petitionsausschuss mit diesem Thema ausführlich beschäftigt. Die ÖVP Fraktion teilt dabei die Bedenken der Gemeinde Henndorf und der Anrainerinnern und Anrainer und unterstützt sie bei ihren Bemühungen, diese Deponie zu verhindern", so der stellvertretende ÖVP-Klubobmann LAbg. Josef Schöchl. Konkret hat der Landtag heute mittels Entschließungsantrag beschlossen, dass die Landesregierung ersucht wird, im laufenden Ermittlungsverfahren die ergänzenden Vorbringen der Parteien zu den von der geplanten Betriebsanlage ausgehenden Emissionen und die der Betriebsanlage zuzurechnende Verkehrssituation zu prüfen. Darüber hinaus wird die Landesregierung ersucht zu prüfen, ob im eigenen Zuständigkeitsbereich nähere Bestimmungen hinsichtlich der Bewilligung von Aushubdeponien festgelegt werden können. "Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine nähere Bestimmung im Abfallwirtschaftsgesetz hinsichtlich erforderlicher Abstände von Anlagen zu sensiblen Nutzungen einzusetzen", berichtet Schöchl.
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