Salzburger Groteske um Kanalgebühr
Wer sein Swimmingpool auslässt, muss Kanalbenützungsgebühr zahlen, darf den Kanal aber nicht benützen.
Wer in Salzburg seinen Swimmingpool entleert, bezahlt dafür eine Kanalbenützungsabgabe – obwohl er das Wasser gar nicht in den Kanal einleiten darf, sondern anderwertig entsorgen muss. Mehrfach hat das Volksanwältin Terezija Stoisits angeprangert – für die Landesregierung ist das jedoch kein Grund, an dem grotesken Gesetz etwas zu ändern.
SALZBURG (sos). Seit 18 Jahren hat ein Adneter einen Swimmingpool, vor drei Jahren ging er in Pension und hat seither Zeit das zu bekämpfen, was ihn die ganzen Jahre über geärgert hat: dass er eine Kanalbenützungsgebühr für das Poolwasser bezahlt, ohne dass er es in den Kanal leiten darf.
Berechnet wird die Gebühr anhand des Verbrauchs an Leitungswasser – was aus dem Hahn herausrinnt, muss auch durch den Kanal abfließen, so die Logik dahinter. Dass das aber nicht immer der Fall ist, wissen etwa Betreiber von Brauereien oder Gärtnereien. Sie entnehmen deutlich mehr Leitungswasser als sie in den Kanal gießen. Für sie – und andere Gewerbetreibende mit entsprechendem Wasserverbrauch, das nur in geringerem Ausmaß im Kanal landet – gibt es Ausnahmen im Kanalgebührengesetz. Und genau eine solche Ausnahme fordert Volksanwältin Terezija Stoisits auch für private Besitzer von Swimmingpools – bislang erfolglos. „Im Gesetz muss eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass Bürger nicht für etwas zahlen, wofür sie keine Gegenleistung erhalten, denn: Das Poolwasser darf per Gesetz nicht über den Kanal entsorgt werden – dafür eine Kanalbenützungsgebühr zu kassieren, ist schlicht grotesk“, so Stoisits.
Keine Antwort von Landesregierung
Trotz Nachfrage bei der Landesregierung erreichte die Stadtblatt-Redaktion dazu leider keine qualifizierte Antwort. Offenbar ist man nach wie vor nicht der Meinung, dass das Gesetz geändert werden sollte.
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