Trauriger Schulbeginn für die achtjährige Clara aus Bürmoos!

Aufgrund ihrer Beeinträchtigung (Down-Syndrom) musste Clara sich von all ihren Schulfreunden und -freundinnen, mit denen sie Großteils bereits die Krabbelstube in ihrer Heimatgemeinde Bürmoos besuchte, trennen. Denn obwohl ihren Eltern vor Schuleintritt zugesagt wurde, dass ihr der Schulbesuch in einer Integrationsklasse der Volksschule Bürmoos alle vier Schuljahre möglich sein wird, ist genau das jetzt nach der zweiten Klasse nicht mehr möglich. Grund dafür ist, dass die zusätzlich benötigten Lehrkräfte zur sonderpädagogischen Betreuung in ihrer Klasse nicht mehr finanziert werden. Besonders freute Clara sich darauf, ab heuer alleine zu Fuß zur Schule gehen zu dürfen. Stattdessen muss sie nun seit drei Wochen pendeln und verbringt so täglich ca. eine Stunde im Schulbus, da sie nun eine Integrationsklasse im Nachbarort besuchen muss. Dort ist für sie alles neu – die SchulkollegInnen, die Lehrer, die komplette Umgebung, was für sie eine große Herausforderung darstellt.
Schon in den ersten zwei Schuljahren musste sie aufgrund von Lehrerwechseln eine Menge Umstellungen hinnehmen und sich immer wieder an neue Personen gewöhnen. Ihr Lernerfolg litt sehr darunter, die Eltern mussten wieder von vorne beginnen und Clara wieder eine neue Beziehung und Vertrauensbasis zu den Betreuungspersonen aufbauen. Nun musste sie alles Vertraute hinter sich lassen und was schon für jedes gewöhnliche Kind eine große Herausforderung wäre, ist für Clara äußerst schwierig.

Ist es für jedes Kind ohne Beeinträchtigung ganz selbstverständlich, die Volksschule an seinem Heimatort zu besuchen (Ausnahmen werden nur sehr ungern genehmigt), ist es bei Clara genau das Gegenteil – sie darf dies nicht mehr.
Und das, obwohl in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 unterzeichnet hat, festgelegt ist, dass behinderte Menschen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Sie sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, lernen können.
Clara wird auch die Gelegenheit genommen, sich weiterhin in ihrer Heimatgemeinde zu integrieren, was ihr gesamtes weiteres Leben deutlich erleichtern würde.
Auch ihren ehemaligen Mitschülern wurde damit die Möglichkeit zum weiteren Erlernen eines unvoreingenommenen Umgangs mit Menschen mit Behinderung genommen. Inklusive Bildung bzw. integrative Bildung ist jedoch der Schlüssel dazu, dass Menschen mit Behinderungen an einer freien Gesellschaft teilhaben können – ohne inklusive Bildung in der Schule wird es keine Gesellschaft mit integrierten behinderten Menschen geben.
Glück im Unglück für Clara ist, dass an der Schule, die sie jetzt besucht, die gesamte Lehrerschaft den Geist der Inklusion lebt und sie daher entsprechend gefördert werden kann. Dies sollte jedoch an jeder Schule eine Selbstverständlichkeit sein.

Inklusion ist kein Problem, dessen Für und Wider diskutiert werden kann, sondern ist Aufgabe jeder demokratischen Gesellschaft. Ziel ist, dass der Wert jedes einzelnen Menschen wahrgenommen wird – mit oder ohne Behinderung.

Hintergrund der Problematik ist, dass die Zurverfügungstellung der notwendigen Ressourcen bzw. die Geldmittel im Finanzausgleich in viel zu geringem Ausmaß festgelegt sind (im Verhältnis zur Anzahl der Schüler, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben). Die Länder sind nicht Willens bzw. nicht in der Lage, die fehlenden Beträge zuzuschießen. Es sind daher die Verantwortlichen dringend aufgefordert, bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen im Jahre 2016 die entsprechenden Beträge zu veranschlagen und damit ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Mit den derzeit zur Verfügung stehenden 5 Stunden sonderpädagogischer Förderung pro Woche für ein schwerstbehindertes Kind kann inklusive Schule, die für unsere Gesellschaft enorm wichtig ist, nicht funktionieren!

Im vorliegenden Fall von Clara lässt es sich an Hohn kaum mehr überbieten, dass den Eltern nun sogar noch eine Zahlungsaufforderung des Landes ins Haus flatterte, weil Clara nicht die vorgesehene Sprengelschule besucht! Clara wurde aber von den Behörden dazu gezwungen, diese andere Schule zu besuchen. Nichts desto trotz bedanken sich Claras Eltern beim Bürmooser Bürgermeister Herrn Peter Eder, beim Elternverein der Volksschule Bürmoos und beim zuständigen LSI Mag. Rudolf Mair für ihre Bemühungen, eine menschliche Lösung zu finden. Andere zuständige Stellen, an die diesbezügliche Mails von den Eltern gesendet wurden, fanden es nicht der Mühe wert, zu antworten.

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