Zurzeit wird noch vieles in den Wind gereimt

Alle Wolken haben sich bei der geplanten Windparkanlage am Windsfeld (Flachau) noch nicht verzogen. Die Errichtung könnte an der noch nicht vorhandenen Zufahrt scheitern. Zudem müsse erst die endgültige Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
  • Alle Wolken haben sich bei der geplanten Windparkanlage am Windsfeld (Flachau) noch nicht verzogen. Die Errichtung könnte an der noch nicht vorhandenen Zufahrt scheitern. Zudem müsse erst die endgültige Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
  • hochgeladen von Peter J. Wieland

FLACHAU/SALZBURG (pjw/sos). Nach jahrelangen Auseinandersetzungen um Windparkanlagen in Salzburg hat sich vergangene Woche quasi über Nacht eine Lösung abgezeichnet. Denn im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Windkraft bei Landesrat Sepp Eisl sind die Experten aus Naturschutz und Raumordnung drauf gekommen, dass es mit dem seit 1. April 2009 in Kraft getretenem neuen Raumordnungsgesetz eine Ausnahme für Windparks von der naturschutzrechtlichen Bewilligung gibt.

Keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr notwendig
Konkret haben die Gemeinden die Möglichkeit – nach Abwägen aller Interessen – eine Sonderfläche für Windkraftanlagen auf einer Baulandwidmung auszuweisen. Dort braucht es keine naturschutzrechtliche Bewilligung – es sei denn, es handelt sich um ein Naturschutzgebiet oder der Artenschutz spielt dort eine Rolle. Voraussetzung: Die gesamte Anlage muss auf der Fläche der Sonderwidmung stehen. Als Bauland-Sonderfläche für Windkraftanlagen können bestimmte Areale dann gewidmet werden, wenn sie eine „besondere Eignung“ wie vorhandenen Wind aufweisen und gleichzeitig andere Parameter wie ein öffentliches Interesse an dem Projekt gewahrt werden und die Windkraftanlage nicht mehr als 20 Megawatt produziert (das entspricht mehr als zehn Windrädern – in dem Fall wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung unumgänglich).

Von der naturschutzrechtlichen Bewilligung nicht ausgenommen ist freilich der Zufahrtsweg. Genau daran könnte es bei der auf dem Windsfeld geplanten Anlage, wo kolportierte acht Windräder (laut dem Leiter der Stabsstelle Erneuerbare Energie in der Salzburg AG, Erich Feldbaumer, hängt die endgültige Anzahl von noch zu klärenden Sachverhalten ab) vorgesehen wären, scheitern. „Das besagte Areal ist nicht erschlossen. Es müsste über die Pleißlingalm eine Zufahrtsstraße errichtet werden und dafür ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig“, informiert Bgm. Thomas Oberreiter.

BH liegen keine konkreten Pläne für den Bau der Zufahrt vor
Seitens der Behörde könne man dazu überhaupt noch nichts Konkretes sagen, teilt der Sachbearbeiter Naturschutz an der Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Johann, Wolfgang Fanninger, mit. Bisher gäbe es nur Vorgespräche und geprüft könne erst werden, wenn konkrete Pläne für den Bau der Zufahrt auf dem Tisch liegen würden, was noch nicht der Fall ist. Erst dann werde man die Angelegenheit hinsichtlich des Eingriffs in das Landschaftsbild sowie in den Naturhaushalt einer aussagekräftigen Prüfung unterziehen können.

Salzachwind arbeitet Varianten für die Zufahrtstrasse aus
Der Betreiber, das ist die Salzachwind Gmbh im Auftrag der Salzburg AG, ist aktuell mit der Ausarbeitung von Varianten für die Wegtrasse beschäftigt, die dem Forderungskatalog einer bereits erfolgten Begehung mit Vertretern der Naturschutzabteilung sowie der Landesumweltanwaltschaft, inhaltlich entsprechen sollen. Danach wird es wieder einen Lokalaugenschein geben und wenn alles gut geht, könnten im Herbst dieses Jahres die erforderlichen Pläne bei der BH St. Johann eingereicht werden.

Tatsächlicher Bau nach erfolgter Bewilligung nicht sicher
Erich Feldbaumer stellt klar: Selbst wenn alle Bewilligungen vorliegen sollten, sei noch immer nicht garantiert, dass die Windkraftanlage am Windsfeld auch tatsächlich gebaut werde. Die endgültige Wirtschaftlichkeitsrechnung könne erst erfolgen, wenn feststehe, was in Wirklichkeit umgesetzt werden könne bzw. welche Sondermaßnahmen ergriffen werden müssten. Eine Wirtschaftlichkeitsschätzung habe es natürlich bereits gegeben und diese sei auf die Sinnhaftigkeit des Anlagenbaus hinausgelaufen. Auch ob es acht Windräder werden würden, wie es von manchen Stellen und Medien immer wieder kolportiert wird, ist laut Feldbaumer nicht sicher. Auch das könne erst am Ende der Projektplanung gesagt werden und hänge von vielen Faktoren, unter anderem davon ab, inwieweit man an die vorhandenen Starkstrommasten am Windsfeld heranbauen könne.

Gemeinde wartet ab, will aber nichts verhindern
„Die Standortfrage ist in Flachau nicht das Problem. Wir warten jetzt erst einmal ab, ob die naturschutzrechtliche Bewilligung für den Bau der Zufahrt erfolgt“, sagt Oberreiter und meint: „Die Grundeigentümer, das sind die Almbauern sowie die österreichischen Bundesforste, sind für die Errichtung der Windkraftanlage. Wenn die Zufahrt gebaut werden darf, dann glaube ich sagen zu dürfen, dass die Gemeindevertretung dem Projekt keine Steine in den Weg legen wird.“ Die Auswirkungen der Windräder auf das Landschaftsbild wären seiner Ansicht nach vertretbar, zumal das Gebiet bereits mit Starkstrommasten „vorbelastet“ seie. Soweit Bürgermeister Thomas Oberreiter informiert ist, wurde die Angelegenheit bei der Vorbegehung seitens der Naturschutzverantwortlichen kritisch beäugt.

Vogel-Flugkorridore werden salzburgweit festgelegt
Weil er Windparkbetreiber nicht mit ornithologischen oder Vogelzugstudien „fuchsen“ will, wie LR Sepp Eisl betont, soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die landesweite Vogelzugkorridore festlegt – „damit klar ist, wo solche Projekte möglich sind und wo nicht“, so Eisl.

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