Waldbrandgefahr im Flachgau
FLACHGAU (red). Der Landesforstdienst hat vor Kurzem mitgeteilt, dass für den Flachgau erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat deshalb eine Verordnung zum Waldbrandschutz erlassen. "Feueranzünden und Rauchen im Wald, in Waldnähe und dessen Gefährdungsbereich sind ab sofort im Flachgau verboten", betont Landesrat Josef Schwaiger.
Lange Trockenheit
Die Böden sind auf Grund der Hitze, des Windes und der anhaltenden Trockenheit nicht ausreichend durchfeuchtet. Die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht in den kommenden Tagen weiterhin bestehen bleiben. Erst, wenn der Boden nach Regenfällen wieder ausreichend feucht ist, kann Entwarnung gegeben werden. Die Verordnung tritt mit heute in Kraft und hat bis auf Widerruf Gültigkeit.
Tägliche Bewertung des Gefahrenpotentials
Die Expertinnen und Experten des Landes Salzburg, der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik stehen in Kontakt und bewerten das Gefährdungspotenzial täglich.
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