Fuchsschweif
Kahlschlag am ehemaligen Dienstbier-Areal

Ein ungewohnter Anblick | Foto: Gemeinde Pregarten
  • Ein ungewohnter Anblick
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PREGARTEN. Entsetzt zeigen sich viele Pregartner über den Kahlschlag in Fuchsschweif, direkt an der Gutauer Landesstraße. Tatsächlich schaut das ehemalige Areal Dienstbier, das von der Wohnungsgenossenschaft "Familie" erworben wurde, etwas gewöhnungsbedürftig aus. "Da es sich hier um keinen Wald im Sinne des Gesetzes handelt, gibt es weder eine Zuständigkeit der Forstbehörde noch der Gemeinde, die hier ein Eingreifen hätte rechtfertigen können", stellt Pregartens Amtsleiter Holger Hasenöhrl klar. "Jeder kann in seinem Garten ja auch selbst bestimmen, ob er einen Baum umschneidet oder nicht."

"Verträgliche Bebauung"

Wie berichtet ist die "Familie" an die Stadtgemeinde Pregarten mit dem Wunsch herangetreten, das zentrumsnahe Areal mit Wohngebäuden für den förderbaren Wohnbau zu bebauen. Dafür wurde um Anpassung der Flächenwidmung und des Bebauungsplans ersucht. "Die Gemeinde wird darauf zu achten haben, dass eine künftige Bebauung an diesem Standort auch mit der Umgebung verträglich ist", sagt Hasenöhrl. Es geht um Themen wie eine gute Einfügung ins Ortsbild, die Nähe zur Askö-Sportanlage und natürlich um den Verkehr, der deutlich zunehmen wird. "Es wird also genau überlegt, welche Bebauung auf diesem doch sehr großen Areal in dieser Lage verträglich ist", betont der Amtsleiter. "Am Ende dieses Prozesses wird dann eine mögliche Bebaubarkeit durch die Festlegung der Widmungsgrenzen und einer Geschoßflächenzahl stehen."

Grundsatzbeschluss gefasst

Zur Zeit ist der Stand so, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für den Flächenwidmungsplan gefasst hat. Für die endgültige Beschlussfassung sind aber sowohl für den Widmungswerber "Familie" als auch für die Gemeinde Pregarten noch einige Aufgaben zu lösen. Dementsprechend kann auch Reinhold Pirklbauer, der Obmann der "Familie", noch nicht sagen, wann es losgeht und wieviele Wohnungen errichtet werden. Die Bäume und Sträucher seien jedenfalls entfernt worden, um Überhänge auf den Gehsteig und sonstige Gefahren zu beseitigen.

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